"Barfußanwalt" aus Haft entlassen
9. September 2010
Chen Guangcheng hat das Gefängnis im ostchinesischen Linyi verlassen und ist in sein Heimatdorf Dongshigu zurückgekehrt. Das teilten internationale Menschenrechtsgruppen am Donnerstag (09.09.2010) mit. Der 38-jährige Aktivist stehe aber weiter unter strenger Beobachtung und praktisch unter Hausarrest. Wie ein Verwandter Chens gegenüber Nachrichtenagenturen erklärte, habe auch die gesamte Familie in den vergangenen Wochen unter Bewachung gestanden. Einigen Angehörigen seien auch die Telefonverbindungen gekappt worden. Außerdem dürfe die Familie ihr Haus derzeit nicht verlassen.
Der seit seiner Kindheit erblindete Chen ist kein gelernter Jurist, sondern einer von zahlreichen autodidaktischen "Rechtsanwälten", die sich in China in Menschenrechtsfragen engagieren und Betroffene beraten. Seit 1998 setzte er sich gegen Behördenwillkür ein und half etwa Bauern oder Behinderten in Rechtsfragen. In Anlehnung an die "Barfußärzte", die im revolutionären kommunistischen China mit einfacher medizinischer Ausbildung durch China zogen, ist der Aktivist als "Barfußanwalt" auch international bekannt geworden.
Kritik an Zwangsabtreibungen
Immer wieder hatte Chen die Missstände der Ein-Kind-Politik in China angeprangert. In der Provinz Shandong setze er sich gegen Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibungen ein. Seiner Darstellung zufolge mussten sich dort mindestens 7000 Frauen diesen Maßnahmen zur Durchsetzung der Ein-Kind-Politik unterziehen.
Als Chen Guangcheng in Linyi eine Massenklage gegen erzwungene Sterilisationen einbrachte, zog er den Zorn der Behörden vollends auf sich. Ein Gericht in Yinan verurteilte ihn 2006 unter anderem wegen "Beschädigung öffentlichen Eigentums". Drei Zeugen der Verteidigung waren daran gehindert worden, an dem Prozess teilzunehmen, beklagte sein Anwalt. Sie hätten aussagen wollen, dass sie misshandelt worden seien, um falsche Aussagen zu machen. Im Jahr seiner Verurteilung wählte in das Magazin "Time" unter die 100 Menschen, "die die Welt verändern".
Nach dem Gefängnis de facto lebenslanger Hausarrest?
Nach Angaben des Netzwerks "Chinese Human Rights Defenders" (CHRD) war Chen nach der Haft geistig in guter Verfassung, körperlich allerdings schwach. Er leide seit zwei Jahren an einer chronischen Magen-Darm-Infektion. Außerdem sei er mindestens einmal von Mithäftlingen geschlagen worden. "Ich möchte allen Freunden, die sich um mich gesorgt haben, danken", sagte Chen laut CHRD nach seiner Freilassung.
Inwieweit der nun aus dem Gefängnis entlassene Bürgerrechtler tatsächlich frei ist, wird sich indes noch erweisen müssen. "Mit dem Ende der Haft beginnt für einige chinesische Dissidenten nur eine lebenslange Bestrafung durch Polizeiüberwachung und Belästigung", sagte Sophie Richardson von Human Rights Watch aus den USA. "Chen Guangcheng hätte gar nicht erst inhaftiert werden dürfen." Für Beobachter markiert seine Verhaftung vor vier Jahren den Beginn verschärfter Repressionen gegen Chinas anwachsende Bürgerrechtsbewegung.
Autor: Sven Töniges (dpa, afp, ap)
Redaktion: Oliver Samson