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Politik

Prozess gegen früheren SS-Wachmann

6. November 2018

Die Nazi-Vergangenheit lässt Deutschland nicht los. In Münster hat der Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann wegen hundertfacher Mordbeihilfe begonnen - vor der Jugendkammer des Landgerichts.

Münster Prozess Beginn gegen ehemaligen SS-Wachmann
Bild: picture-alliance/dpa/G. Kirchner

Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Birkenau, Dachau oder Treblinka - die Namen dieser Konzentrationslager des NS-Regimes sind vielen Menschen in Deutschland und der Weltöffentlichkeit bekannt. Namen, die als Synonyme für die Unmenschlichkeit der Hitler-Diktatur stehen. Weit weniger bekannt ist das Lager Stutthof in der Nähe von Danzig. Dort wüteten die Nazis aber von September 1939 bis zum Mai 1945 mit der gleichen Grausamkeit. Etwa 110.000 Menschen waren insgesamt in diesem Konzentrationslager inhaftiert, ungefähr 65.000 überlebten nicht. Für einen Teil der Gräuel, die in dem Lager passierten, muss sich von Dienstag an ein früherer SS-Soldat vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Vorwurf: hundertfache Beihilfe zum Mord. Von 1942 bis 1944 gehörte der heute 94-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Borken zum Wachpersonal in Stutthof.

Ihm war man unter anderem bei der Durchsicht von Unterlagen des Konzentrationslagers Stutthof auf die Spur gekommen. Es seien Wäschelisten und andere Dokumente ausgewertet worden, "aus denen man auf diejenigen Personen rückschließen konnte, die als Wachleute tätig waren", sagt der Pressesprecher des Landgerichts Münster, Daniel Stenner, der Deutschen Welle. Der Beschuldigte soll neben der Bewachung auch Arbeitskommandos außerhalb des Lagers geleitet haben.

Gift direkt ins Herz gespritzt

Laut Anklageschrift wird ihm Beihilfe insbesondere zu folgenden Delikten angelastet: Im Juni 1944 hätten SS-Mitglieder mehr als 100 polnische Häftlinge in der Gaskammer durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B ermordet. Mindestens 77 verwundete sowjetische Kriegsgefangene seien wenig später auf die gleiche Weise getötet worden. "Im Rahmen der sogenannten 'Endlösung der Judenfrage' töteten SS-Angehörige ab August bis Ende 1944 eine unbekannte Anzahl - wohl mehrere hundert - jüdische Häftlinge sowohl in der Gaskammer als auch in den Waggons der Kleinbahn, die in das Lager hineinführte", heißt es in der Anklageschrift weiter. Und: Die Lebensverhältnisse im Lager seien gezielt so schlecht gewesen, dass mehrere hundert Gefangene durch Krankheiten wie Typhus und Fleckfieber ums Leben kamen.

Ein Kreuz als Gedenken an die Ermordeten vor der Gaskammer des Konzentrationslagers StutthofBild: Getty Images/B. Adams

Die Anklageschrift spart nicht mit grausigen Details der SS-Mordmaschinerie. Mehrere hundert Häftlinge, die nicht mehr arbeitsfähig waren, seien durch Genickschüsse systematisch getötet worden. "Dazu wurde bei den Häftlingen der Eindruck einer ärztlichen Untersuchung hervorgerufen." Sie mussten sich vor eine an der Wand angebrachte Messlatte stellen, hinter der sich die Auflage für eine schallgedämpfte Pistole im Nebenzimmer befand. Außerdem ermordeten Ärzte und Sanitäter der SS in den Krankenrevieren Gefangene, darunter viele jüdische Frauen und Kinder, "durch die Injektion von Benzin und Phenol direkt in das Herz".

Unterstützung systematischer Ermordungen

Der Angeklagte gestand zwar ein, in Stutthof im Einsatz gewesen zu sein, bestreitet jedoch jede Beteiligung an den Morden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinem Wachdienst die Verbrechen willentlich gefördert zu haben. "Wenn man feststellt, dass ein Wachmann in die Struktur des Lagers eingebunden war und Kenntnis von den Vorgängen hatte, kann das für eine Verurteilung reichen", erklärt Landgerichts-Pressesprecher Stenner.

Ähnlich äußert sich der Leiter der Zentralstelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Jens Rommel, gegenüber der DW. Die Besonderheit der heutigen Prozesse gegen frühere Nazis läge darin, nicht mehr feststellen zu müssen, wie jemand direkt an einzelnen Morden beteiligt gewesen sein soll. "Die Vorwürfe gehen dahin, als Teil des Lager-Personals die systematischen Ermordungen in einem Konzentrationslager unterstützt zu haben." Das sei ein neuer Ansatz, "der darauf abzielt, diesen kleinen Anteil, den ein Einzelner zu tragen hat, trotzdem juristisch zu ahnden".

Verhandlung vor Jugendkammer

Schwierigkeiten habe das deutsche Strafrechtssystem mit den sogenannten Kleinen in der Hierarchie gehabt, mit den Jungen, mit den Nachrangigen, erläutert Rommel weiter. Nur weil so viele Menschen beteiligt waren, konnten diese Verbrechen in diesem Ausmaß überhaupt geschehen. "Und das versuchen wir juristisch in den Griff zu bekommen." Eine Entwicklung, die auch auf Terror-Verfahren wie zum 11. September zurückgehe, bei denen selbst winzige Beiträge strafrechtlich geahndet worden seien. Viele Jahrzehnte lang wurden nur sehr wenige Nazi-Verbrecher in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Wenn, dann wurden meist nur Täter verurteilt, denen eine direkte Beteiligung an Morden nachgewiesen werden konnte.

Wie in dem Fall um das Konzentrationslager Stutthof konkret verfahren wird, hängt von einem weiteren Faktor ab. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt keine 21 Jahre alt war, muss das auf dreizehn Tage veranschlagte Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Münster geführt werden. Die nächste Frage sei dann, ob der Angeklagte "wie ein Erwachsener nach Erwachsenenstrafrecht behandelt oder wie ein Jugendlicher eingeschätzt wird", sagt Nazi-Ermittler Rommel, "weil er damals nach seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand". Das muss das Gericht im Prozessverlauf feststellen. Das Erwachsenenstrafrecht sieht für Beihilfe zum Mord einen Strafe von drei bis 15 Jahren Gefängnis vor. Bei Jugendlichen fällt das Urteil grundsätzlich milder aus. 

Ein hölzerner Wachturm über dem Eingang des KonzentrationslagersBild: picture alliance/AP Images/C. Sokolowski

Aufgrund seines Gesundheitszustands gilt der hochbetagte Angeklagte zudem als eingeschränkt verhandlungsfähig. Nach Empfehlung eines Gutachters kann nur an maximal zwei Tagen in der Woche verhandelt werden. Insofern ist es auch fraglich, ob der 94-Jährige bei einer Verurteilung überhaupt eine Haftstrafe antreten könnte. Medienberichte erinnern an Oskar Gröning. Der "Buchhalter von Ausschwitz" war 2015 wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 300.000 Menschen zu vier Jahren Haft verurteilt worden - vor dem Haftantritt aber verstorben. Das Verfahren gegen einen zweiten, 93-jährigen Angeklagten aus Wuppertal wegen der gleichen Vorwürfe um Stutthof wird entgegen ursprünglicher Planungen getrennt behandelt, weil noch nicht beurteilt werden kann, ob er verhandlungsfähig ist.

Wettlauf gegen die Zeit

Sollte der 94-Jährige aus Borken die Strafe bei einer Verurteilung nicht antreten, wäre das eine bittere Pille für die zwölf Nebenkläger und Opfer-Angehörigen aus den USA, Kanada, Israel und Polen, die bei dem Prozess um das Konzentrationslager Stutthof zugelassen sind. Die Ahndung der Nazi-Verbrechen - sie ist heute mehr denn je ein Wettlauf gegen die Zeit. "Die Taten liegen ja schon 70 Jahre zurück. Es wird also immer schwieriger, noch lebende und handlungsfähige Beschuldigte ausfindig zu machen", sagt Jens Rommel von der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Seine ernüchternde Bilanz: "Insgesamt wird man sagen müssen, dass zu wenige Verdächtige vor Gericht gestellt, viele Täter zu milde bestraft wurden, und dass viele Verfahren zu spät gekommen sind."

Nazi-Ermittler Jens RommelBild: picture-alliance/dpa/B. Weißbrod
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