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Politik

Beim Thema NPD-Verbot droht zweite Pleite

30. Dezember 2016

Bereits zum zweiten Mal muss das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag entscheiden, die rechtsextreme Partei zu verbieten. Doch laut "Bild"-Zeitung hat zumindest die Bundesregierung schon der Mut verlassen.

NPD-Kundgebung im Mai 2015 in Erfurt (Foto: Imago)
Eine NPD-Kundgebung im Mai 2015 in Erfurt Bild: Imago

Die Bundesregierung hat nach Informationen der "Bild"-Zeitung keine Hoffnung mehr auf ein Verbot der rechtsextremen NPD. Die Regierung gehe in einem internen Gutachten inzwischen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Urteilsverkündung dem Verbotsantrag des Bundesrats nicht stattgeben werde, berichtete die Zeitung vorab aus ihrer Samstagsausgabe.

In dem Gutachten komme die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ausbleibende Wahlerfolge "nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten" habe, schreibt die "Bild"-Zeitung. Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine "überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" durch die Partei erbracht.

Dementi des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium widersprach dem Zeitungsbericht. Solch ein Gutachten sei nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Es gebe keine Vorabeinschätzung der Bundesregierung zum NPD-Verbot. Das gebiete schon der Respekt vor dem Verfassungsgericht, erklärte sie. Das höchste Gericht in Karlsruhe will am 17. Januar sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden.

Hängen die Latte für ein Verbot der rechtsextremen NPD sehr hoch: Die Richter am Bundesverfassungsgericht (Archivbild)Bild: Getty Images

Der Bundesrat hatte nach einer entsprechenden Entscheidung der Bundesländer 2013 einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot unternommen. Ein erster Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten, scheiterte 2003 am Einsatz von V-Leuten in den Führungsgremien der Partei. Bundestag und Bundesregierung, die ebenfalls ein Parteiverbot beantragen können, hatten sich diesmal dem Verfahren nicht angeschlossen. Der Bund unterstützte die Länder jedoch bei ihrer Beweissammlung für den Verbotsantrag.

Nur starke Einflussnahme oder Gefahr der Regierungsübernahme zählen  

Wie "Bild" weiter berichtete, wird in dem Papier auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen. Der habe bei vergleichbaren Verbotsanträgen aus anderen europäischen Staaten stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen dürfe, sondern vielmehr eine reale Gefahr der starken politischen Einflussnahme oder gar der Regierungsübernahme bestehen müsse. Derzeit hat die NPD nur auf kommunaler Ebene politische Mandate. In Landtagen ist sie seit der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr vertreten.

sti/jj (afp, dpa, epd)

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