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"Eine traurige Bankrotterklärung"

13. Dezember 2013

Der belgische Senat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Sterbehilfe für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Scharfe Kritik kommt aus Deutschland.

Schwer krebskrankes Kind mit Betreuern (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Gesetzesvorlage sei "weder eine rühmenswerte Pionierleistung noch ein Akt der Humanität, sondern eine traurige Bankrotterklärung", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Von den bei Einführung der Sterbehilfe erklärten "engen Grenzen" sei "nichts mehr übrig".

Brysch forderte das Europäische Parlament und den Europarat auf, der Ausweitung der aktiven Sterbehilfe in Belgien entgegenzuwirken. "Jeder hat ein Recht auf Sterben, aber Töten ist nicht die Fortführung der humanen Sterbebegleitung." Denn die Frage sei, wer entscheide, wann ein Leiden unerträglich sei. "Einen objektivierbaren Leidenskatalog, den Ärzte bei ihrer Entscheidung für oder gegen das Leben nur abzuhaken brauchen, kann es nicht geben."

Der belgische Senat hatte am Donnerstagabend mit breiter Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Möglichkeit von Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - auch für Kinder vorsieht. 50 Senatoren stimmten im Oberhaus in Brüssel für die Vorlage, 17 votierten dagegen. Die Zustimmung kam von Sozialisten, Liberalen, Grünen und den flämischen Nationalisten der N-VA, während die Konservativen und die Rechtspopulisten (Vlaams Belang) dagegen stimmten.

Tötung auf Verlangen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass todkranke Minderjährige, die unter starken Schmerzen leiden und für die es keine Medikamente zur Linderung der Qualen gibt, nach Sterbehilfe verlangen können. Das geplante Gesetz sieht keine Altersbegrenzung vor. Es soll jedoch festgeschrieben sein, dass der junge Patient sich seiner Situation bewusst sein muss und verstehen muss, was Sterbehilfe bedeutet. Die Entscheidung muss von dem behandelnden Ärzteteam und den Eltern des minderjährigen Patienten gebilligt werden.

Der Entwurf muss nun dem Unterhaus in Brüssel zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Unterstützer hoffen auf eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Parlamentswahl im Mai.

Laut Umfragen befürworten drei Viertel der Belgier die geplante Neuregelung. Widerstand gibt es vor allem von Seiten religiöser Vertreter aus dem christlichen, jüdischen und muslimischen Umfeld.

Belgien Pionier bei der Sterbehilfe

Sterbehilfe für Erwachsene ist in Belgien seit 2002 zulässig, wenn diese unter unheilbaren Krankheiten leiden und Ärzte ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Im vergangenen Jahr wählten 1432 Belgier diesen Tod, ein Viertel mehr als im Vorjahr.

Zuletzt hatten mehrere Fälle von Belgiern Schlagzeilen gemacht, die Sterbehilfe in Anspruch nahmen, obwohl sie nicht todkrank waren. Darunter war auch ein Patient, bei dem eine Geschlechtsumwandlung schiefgegangen war.

In der EU ist aktive Sterbehilfe derzeit nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg erlaubt. In den Niederlanden gibt es die Möglichkeit auch für Jugendliche über zwölf Jahren.

qu/gmf (afp, dpa, kna)

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