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Politik

Bemba will bei Präsidentenwahl kandidieren

14. Juli 2018

Erst vor fünf Wochen hat der Internationale Strafgerichtshof den kongolesischen Ex-Vizepräsidenten Bemba vom Vorwurf der Kriegsverbrechen freigesprochen. Nun hat ihn seine Partei für die Präsidentenwahl nominiert.

Internationaler Strafgerichtshof Jean-Pierre Bemba
Bild: picture-alliance/AP Photo/M. Kooren

Jean-Pierre Bemba (Archivbild) soll bei der Wahl, die für den 23. Dezember angekündigt ist, für die oppositionelle Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten. Der 55-jährige Politiker wurde in Abwesenheit von einem Parteitag in der Hauptstadt Kinshasa zum Kandidaten gekürt. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sei auch eine Absprache mit anderen Oppositionsparteien geplant, teilte die MLC mit. Bemba war während der Übergangsregierung von 2003 bis 2006 Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo.

Der 2008 festgenommene Bemba war 2016 in Den Haag wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem Politiker und Milizenführer waren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik angelastet worden, die MLC-Milizen 2002 und 2003 unter seinem Kommando verübt haben sollen. Aufgrund schwerer Verfahrensfehler hob der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Anfang Juni die Haftstrafe überraschend auf. Bisher hatte der Gerichtshof erst vier Angeklagte auch tatsächlich verurteilt. Bemba war der ranghöchste unter ihnen.

Bemba wartet in Belgien

Derzeit befindet Bemba sich in Belgien vorläufig auf freiem Fuß. Der IStGH soll in diesem Monat sein Urteil in einem weiteren Prozess verkünden, in dem es um Zeugenbeeinflussung geht. Experten rechnen damit, dass Bemba danach endgültig freigelassen wird.

Bembas Anhänger feiern im Juni in Kinshasa den Freispruch des Politikers durch den StrafgerichtshofBild: Getty Images/AFP/J. Wessels

Der Politiker soll bereits auf die Ausstellung eines Diplomatenpasses warten. Er erfreut sich vor allem im Westen des Kongo nach wie vor großer Beliebtheit. Allerdings ist wegen der ausstehenden Entscheidung in Den Haag unklar, ob er fristgerecht in den Kongo zurückkehren kann. Am 8. August endet dort die Registrierung der Kandidaten.

Ein weiterer beliebter Oppositionspolitiker, der Millionär Moise Katumbi, lebt im Exil und wurde ebenfalls von seiner Partei nominiert. Wegen anhängiger Verfahren der kongolesischen Justiz gegen ihn wird er aber unter Umständen nicht zur Wahl heimkehren können.

Tritt Kabila doch wieder an?

Bei der Präsidentenwahl im Dezember soll der Nachfolger von Amtsinhaber Joseph Kabila gewählt werden. Dieser ist seit 2001 Staatsoberhaupt. 2016 hätte er nach seiner zweiten Amtszeit abtreten müssen, blieb aber mithilfe umstrittener Gesetze an der Macht und will sie erst abgeben, wenn ein Nachfolger gewählt ist. Er hat die Wahlen bereits mehrfach verschoben und eine erneute Kandidatur nicht explizit ausgeschlossen. Der als korrupt geltende Kabila konnte das rohstoffreiche zentralafrikanische Land bislang nicht befrieden. Der Streit um seine Zukunft hat zu Protesten geführt, deren brutale Niederschlagung dutzende Tote zur Folge hatte.

Erst am Donnerstag hatte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Freilassung Bembas kritisiert. Durch die Aufhebung des Urteils durch eine Berufungskammer habe die Glaubwürdigkeit des IStGH "sehr gelitten", erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius. Er wies darauf hin, dass afrikanische Staaten dem Gerichtshof bisweilen eine einseitige Fixierung auf ihren Kontinent vorwerfen. "Dabei wird übersehen, dass die meisten Verfahren des IStGH von afrikanischen Regierungen selbst angeregt wurden", erklärte der Direktor der GfbV.

Strafgerichtshof feiert Jubiläum

Delius nutzte das 20-jährige Bestehen des Internationalen Strafgerichtshofs, um an die Bundesregierung zu appellieren, sich für eine Stärkung der Einrichtung einzusetzen. "Weltweit werden viel zu wenig Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet, weil China, Russland oder die USA ihr Vetorecht missbrauchen und so die Einschaltung des Strafgerichtshofs verhindern", erklärte die Gesellschaft.

Das Römische Statut war am 17. Juli 1998 als vertragliche Grundlage für den IStGH von 120 Staaten angenommen worden. Er hat derzeit 123 Vertragsstaaten. Der IStGH ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Außerdem kann der UN-Sicherheitsrat den IStGH um Ermittlungen bitten.

kle/jj (afp, dpa, rtre, ape, kna)

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