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Bericht: Bayer vor Vergleich mit Glyphosat-Klägern

23. Juni 2020

Der Chemiekonzern Bayer steht laut einem Zeitungsbericht kurz vor einem milliardenschweren Vergleich mit den Glyphosat-Klägern in den USA. Es liege bereits eine unterschriftsreife Einigung vor.

Roundup
Bild: Getty Images/AFP/P. Huguen

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat einem Zeitungsbericht zufolge in den USA einen milliardenschweren Vergleich mit den Klägern wegen des Unkrautvernichters Glyphosat festgezurrt. Die Höhe des Vergleichszahlungen soll bei acht bis zehn Milliarden Dollar liegen, wie das Handelsblatt am Dienstag unter Berufung auf Kreise der Verhandlungspartner und des Unternehmens berichtete. Eine unterschriftsreife Einigung liege vor, über sie müsse der Aufsichtsrat des Leverkusener Konzerns noch beraten und abstimmen. Das solle in den kommenden Tagen erfolgen, noch in dieser Woche sei die Verkündung geplant.

Bayer wollte sich nicht äußern. Auch Perry Weitz von Weitz & Luxenberg, eine der führenden Klägerkanzleien in dem Rechtsstreit, wollte keine Stellungnahme abgeben.

Bayer-Aktien legten um fast sechs Prozent auf 72,65 Euro zu. In den USA sah sich der Konzern zuletzt mit rund 52.500 Klägern wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat konfrontiert. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit dem 63 Milliarden Dollar schweren Kauf des Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Der US-Staranwalt Ken Feinberg versucht seit Monaten, eine außergerichtliche Einigung zwischen Bayer und den Klägern zu erreichen. Analysten waren dabei von einem Vergleich zwischen acht und zwölf Milliarden Dollar ausgegangen.

Das Handelsblatt berichtete nun, von der Vergleichssumme über acht bis zehn Milliarden Dollar würden zwei Milliarden als Rücklage gelten, mit der Bayer die Ansprüche künftiger Kläger begleichen könne. Mit dem Rest würden die gesamten in den USA anhängigen Glyphosat-Klagen beigelegt. Es handele sich um eine landesweite Einigung. Die Nachrichtenagentur "Bloomberg" hatte Ende Mai bereits berichtet, Bayer habe eine Einigung über einen großen Teil der US-Klagen erzielt und eine mündliche Vereinbarung getroffen.

Einigung bei Warnhinweisen

Zuvor hatte Bayer im US-Rechtsstreit um mögliche Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Round-up einen anderen wichtigen Etappensieg errungen. Ein Bundesrichter in Sacramento entschied am Montag (Ortszeit), dass der Leverkusener Konzern im US-Bundesstaat Kalifornien doch nicht auf mögliche Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup hinweisen muss. Bayer und andere an der Klage beteiligte Unternehmen müssten einer entsprechenden Auflage des Bundesstaates nicht nachkommen.

Hintergrund der Forderung Kaliforniens war, dass die WHO-Krebsforschungsagentur IARC den Unkrautvernichter 2015 - im Gegensatz zu anderen Behörden - als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen eingestuft hatte. Bayer widerspricht dem und betont, dass die Produkte bei vorschriftsgemäßer Anwendung ungefährlich seien. Richter William Shubb sah dies genauso.

Das 2018 von Bayer übernommene US-Unternehmen Monsanto und ein Bündnis weiterer Saatguthersteller hatten bereits vor über zwei Jahren bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Vorschrift erwirkt. Allerdings galt diese Entscheidung bislang nur vorläufig. Jetzt stufte Richter Shubb die Anordnung Kaliforniens als illegal ein, dadurch kommen die Konzerne wohl dauerhaft um Warnlabels herum.

hb/iw (rtr,dpa)

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