Bericht: Entschädigung für NS-Opfer
13. September 2019Der deutsche Staat hat nach einem Medienbericht in den vergangenen zwei Jahren 859 weitere frühere Ghettoarbeiter in der NS-Zeit mit einem sogenannten "Rentenersatzzuschlag" in Höhe von 1.500 Euro entschädigt. Seit 2017 hätten die Behörden 1,249 entsprechende Anträge von Opfern der NS-Herrschaft bearbeitet, melden die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Blatt beruft sich auf die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. 347 Anträge seien abgelehnt worden, hieß es.
Freiwillig und entlohnt
In Bearbeitung seien noch 127 Anträge auf den "Rentenersatzzuschlag", hieß es dem Bericht zufolge. Dieser Zuschlag ist laut Richtlinie für NS-Verfolgte bestimmt, die in einem Ghetto einer "freiwilligen" und "entlohnten" Arbeit nachgingen. Im Sommer 2017 war eine entsprechende Richtlinie der Bundesregierung in Kraft getreten.
Verfolgte des NS-Regimes können seitdem eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro beantragen, sofern sie in einem Ghetto der Nationalsozialisten gearbeitet haben und nicht unter bisherige Regelungen des "Rentenersatzzuschlags" gefallen sind, zum Beispiel weil sie insgesamt in ihrem Leben weniger als fünf Jahre in die deutschen Rentenkassen eingezahlt haben. Zwangsarbeiter fallen unter eine andere Entschädigungsregelung des Bundes.
Nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag sind die Rückzahlungen zwar "erfreulich", allerdings immer noch ein "unübersichtlicher Flickenteppich", sagte Innenexpertin Ulla Jelpke den Funke-Zeitungen. Zum einen komme die Regelung viel zu spät. "Zum anderen ist die Summe von 1.500 Euro einfach zu gering, um nicht zu sagen: schäbig", fügte die Linken-Politikerin hinzu.
ml/ww (epd, AFP)