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Minister eing bei Vorratsdaten

15. April 2015

Zur Verbrechensbekämpfung sollen Telefon- und Internetdaten in Deutschland künftig generell für zehn Wochen gespeichert werden. Darauf verständigten sich Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere.

Symbolbild Vorratsdatenspeicherung (Foto.dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/F. Kästle

Die Bundesregierung hat sich auf einen nationalen Alleingang bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten zur Verbrechensbekämpfung geeinigt. Justizminister Heiko Maas stellte Leitlinien für einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs sowie bei Internetnutzung die IP-Adressen für die Dauer von zehn Wochen zu speichern. Danach müsse der Provider die Daten löschen. Standortdaten dürften nur vier Wochen gespeichert werden, teilte Maas weiter mit.

Keine Speicherung von Inhalten

Diesen "Kompromiss" habe er im Detail mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) abgesprochen, sagte der SPD-Politiker vor Journalisten in Berlin. "Inhalte von Kommunikation dürfen in keiner Weise gespeichert werden", betonte Maas. Auch Persönlichkeits- und Bewegungsprofile dürfen demnach nicht erstellt werden. Zudem ist der "gesamte E-Mail-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen", erläuterte der Justizminister.

Innenminister de Maiziere (l.) und Justizminister Maas im KabinettssaalBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Die Daten dürften nur von den Sicherheitsbehörden abgerufen werden, wenn es sich um den Verdacht einer schweren Straftat handele, teilte Maas weiter mit. Dies müsse durch einen Richter genehmigt werden. Außerdem müsse der Betroffene über die Kontrolle informiert werden. Die Verbindungsdaten müssten in Deutschland gespeichert werden. Um einem Missbrauch der gespeicherten Daten vorzubeugen, soll zudem ein neuer Straftatbestand "Datenhehlerei" eingeführt werden.

Von den Gerichten gestoppt

Maas und de Maiziere hatten über Monate um die Frage gestritten, ob Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zurückkehren solle oder nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu im vergangenen Jahr gekippt.

Die deutschen Regelungen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 verworfen. Die damalige Regierung von Union und FPD konnte sich nicht auf eine Neufassung einigen.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach dem EuGH-Urteil lagen die Pläne zunächst auf Eis. Nach den jüngsten Terroranschlägen von Kopenhagen und Paris - und seitdem klar ist, dass die EU-Kommission selbst keine neue Richtlinie dazu erarbeiten wird - war die Debatte darüber neu entbrannt, ob Deutschland eine eigene Neuregelung auf den Weg bringen sollte. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte sich kürzlich für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stark gemacht.

wl/djo (dpa, afp, rtr)

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