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Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T.

30. September 2026

Nicht acht, sondern sieben Jahre: Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena verringert. Nun wird ihr nicht mehr Mittäterschaft, sondern Beihilfe zugerechnet.

Maja T. im Berufungsverfahren vor Gericht in Budapest, Ungarn, im Hintergrund vermummte Polizeikräfte
Maja T. im Berufungsverfahren vor Gericht in BudapestBild: Pavel Bogolepov/AP Photo/picture alliance

Maja T. stammt aus Deutschland und war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, erklärte der Vorsitzende Richter am Berufungsgericht in Budapest, Geza Szalai. Das Gericht hielt fest, dass Maja T. nicht mehr wegen Mittäterschaft an Angriffen auf Rechtsextreme in der ungarischen Hauptstadt verurteilt wurde, sondern wegen Beihilfe. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Maja T.s Verteidigung plädierte auf Freispruch

Maja T. war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre. Das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Beistand vom Vater von Maja T.: Wolfram Jarosch war im Gericht dabeiBild: Pavel Bogolepov/AP Photo/picture alliance

Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den traditionell von Rechtsextremen organisierten sogenannten Tag der Ehre demonstriert. Dabei war es zu den Gewalttaten gekommen. 

Außerdem hatte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs verlangt: Maja T. solle die Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.

Umstrittener Prozess

Der Verteidiger hatte geltend gemacht, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Ferner sei nicht erwiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis einer vom Strafrecht definierten kriminellen Vereinigung angehört habe. Der medizinische Sachverständige habe vor Gericht zudem keine eindeutigen Beweise vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Zudem seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, da nicht das gesamte relevante Material in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht worden sei.

Prozess gegen Maja T. in Ungarn

05:49

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Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Maja T. fühlt sich weder als Mann noch als Frau.

pg/pgr (dpa, afp)

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