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Politik

Berufungsverfahren im Bemba-Prozess beginnt

Madelaine Meier
9. Januar 2018

2016 hatte der Internationale Strafgerichtshof Kongos früheren Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Bemba will das nicht akzeptieren- nun beginnt das Berufungsverfahren.

Niederlande Den Haag ehemaliger Vizepresident Kongos Bemba
Bild: picture-alliance/AP Images/J. Lampen

Eine Überraschung war das Urteil nicht: Wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit war Jean-Pierre Bemba vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) in Den Haag im März 2016 schuldig gesprochen worden. Im Juni 2016 verkündeten die Richter dann das Strafmaß: 18 Jahre Haft. Bemba akzeptierte das Urteil aber nicht und ging in Revision. 

Verurteilt wurde Bemba für Verbrechen, die von der MLC-Miliz in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik begangen worden waren. Ende 2002 hatten rund 1500 ihrer Soldaten dort zahlreiche Männer, Frauen und Kinder gefoltert und getötet. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Bemba der Miliz Anweisung gegeben hatte. Die brasilianische Richterin Sylvia Steiner sagte bei der Urteilsverkündung, Bemba "handelte während der gesamten Operation als militärischer Kommandant und hatte die effektive Kontrolle über seine Truppen in der Zentralafrikanischen Republik." Bemba selbst hatte während des Prozesses stets seine Unschuld beteuert und immer wieder behauptet, keine Kontrolle über die Soldaten gehabt zu haben.

Die Übergriffe stehen in Zusammenhang mit einem Staatsstreich gegen den damaligen Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik, Ange-Felix Patasse. Bemba hatte ihn mit seinen Truppen unterstützen wollen.

Enttäuschung bei den Anhängern

Bei der Urteilsverkündung war auch Jacques Joli anwesend, ein Mitglied der MLC und Unterstützer Bembas. Der hatte die Bewegung einst selbst gegründet. "Während des gesamten Prozesses hat unser Präsident Bemba darauf beharrt, unschuldig zu sein. Das Gericht hat zwar sehr aufmerksam beide Seiten angehört, aber wir sind enttäuscht von dem Ergebnis."

Das Urteil war erst das vierte in der Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs. Mehr als 20 Afrikaner waren damals in Den Haag angeklagt. Das Gericht muss sich immer wieder vorwerfen lassen, vor allem diese Weltregion ins Visier zu nehmen. So zeigte sich auch eine weitere MLC-Unterstützerin frustriert. Sie sagte der DW: "Das ist eigentlich nichts Neues. Das ist alles Absicht und das ist sehr traurig für uns Afrikaner."

Frauenpower in Den Haag: Das Urteil verlasen die drei Richterinnen Sylvia Steiner aus Brasilien, Joyce Alouch aus Kenia und Kuniko Ozaki aus JapanBild: picture-alliance/AP Images/J. Lampen

"Ein Sieg für die Opfer sexueller Gewalt"

Das Urteil sorgte international auch für Aufmerksamkeit, da es der erste Fall vor dem IStGh war, in dem Vergewaltigung und sexuelle Gewalt als Kriegswaffe einer der wichtigsten Anklagepunkte waren. "In den von ihnen kontrollierten Gebieten haben die Gefolgsleute von Herrn Bemba systematisch Nachbarschaften geplündert und tausende Frauen vergewaltigt", resümierte Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des IStGH, in ihrer abschließenden Erklärung. "Sie haben die Zivilisten getötet, die sich dagegen gewehrt haben." Bensouda sprach von einem "historischen" Urteil.

IStGh-Chefanklägerin Fatou BensoudaBild: picture-alliance/AP Photo/J. Lampen

Géraldine Mttioli-Zeltner von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch würdigte das Urteil damals als "Sieg für Opfer von sexueller Gewalt und eine starke Warnung für alle Kommandeure, die blinden Auges übersehen, wie ihre Truppen vergewaltigen und andere Gräueltaten begehen."

Auch in den sozialen Medien waren viele überwältigte Kommentare zu lesen. So schrieb eine Userin etwa, es sei kraftvoll gewesen zu sehen, wie drei Richterinnen zum ersten Mal einen Schuldspruch wegen Vergewaltigung als Kriegsverbrechen vorlasen.

Im Oktober 2016 wurde Bemba erneut verurteilt: Wegen Zeugenbeeinflussung soll er 300.000 Euro Strafe zahlen. Auch dieses Urteil hat Bemba angefochten. Es ist aber nicht Teil des gegenwärtigen Revisionsprozesses.

Nun werden sich die Den Haager Richter bis zum 16. Januar erneut mit seinem Fall befassen. Ein Urteil wird aber erst einige Zeit nach den Anhörungen erwartet. 

Mitarbeit: Saleh Mwanamilongo, Daniel Pelz

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