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Kriminalität

Mehr Beschwerden über illegale Netzinhalte

10. März 2020

Die Zahl der Beschwerden über kriminelle Inhalte im Internet hat erheblich zugenommen.Es geht vor allem um Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern. Ein neues Gesetz soll dem einen Riegel vorschieben.

Symbolbild Hacker schreibt auf Tastatur
Bild: Imago Images/Westend61

Die Beschwerdestelle des Internet-Verbandes eco verzeichnete im vergangenen Jahr einen Anstieg der berechtigten Beschwerden um rund 50 Prozent auf 4654 Fälle. Insgesamt wurden 2019 der eco-Beschwerdestelle 311.238 Fälle gemeldet. Damit lag das Aufkommen unter dem Vorjahresniveau von rund 320.000 Hinweisen. Nach Abzug der vielen Hinweise zu unerwünschten Spam-Mails blieben 27.100 Fälle übrig. Davon hätten sich nach der juristischen Prüfung knapp 83 Prozent als "nicht berechtigt" oder bereits bekannt herausgestellt. Der Anstieg der Beschwerdezahlen habe sich auch in den ersten beiden Monaten des laufenden Jahres fortgesetzt.

Löschung kann bis zu zwei Wochen dauern

Neun von zehn berechtigten Beschwerden betrafen demnach kinderpornografische Inhalte. Als berechtigt wertet die Beschwerdestelle Meldungen, bei denen ein Rechtsverstoß festgestellt wird und danach weitere Schritte erfolgen. Dazu gehören etwa die Weitergabe an Polizei, Internetanbieter oder den internationalen Dachverband der Internet-Beschwerdestellen.

Im Jahr 2017 landete die kinderpornografische Seite "Elysium" vor GerichtBild: picture alliance/dpa/A. Dedert

Die Posts werden ebenfalls so schnell wie möglich gelöscht. Bei Internet-Webseiten, die in Deutschland gehostet wurden, seien die strafbaren Inhalte im Durchschnitt nach 2,58 Tagen entfernt worden, bei Servern im Ausland dauerte es mit 14,3 Tagen deutlich länger.

"Ein wahnsinniger Mehraufwand"

Digital-Staatsministerin Dorothee Bär verteidigte bei der Vorstellung der Bilanz die Pläne der Bundesregierung, in einem neuen Gesetz gegen Hasskriminalität die Online-Firmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Danach sollen soziale Netzwerke Nazi-Propaganda, die Billigung von Straftaten oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig dem Bundeskriminalamt melden. Derzeit müssen Netzwerke wie Facebook oder Twitter die Hasspostings nur löschen.

"Das ist natürlich ein wahnsinniger Mehraufwand - sowohl für die Plattformbetreiber als auch für die Ermittlungsbehörden", räumte Bär ein. Der zu erwartende Anstieg der Fallzahlen verdeutliche aber nur, wie viele strafbare Inhalte im Netz tatsächlich kursieren, die nach der geltenden Gesetzeslage nicht verfolgt werden könnten, weil die Ermittlungsbehörden nichts davon wüssten.

Wenige verfassungsfeindliche Vorfälle

Kritiker des geplanten Gesetzes warnen davor, dass die Plattformen Aufgaben staatlicher Behörden übernehmen müssten. "Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden - auch aus Sorge vor Bußgeldern", erklärte zuletzt der Branchenverband Bitkom.

Digitalstaatsministerin Dorothee Bär von der CSUBild: picture-alliance/dpa/C. Gateau

Bei den Beschwerden, die beim eco eingingen, spielten verfassungsfeindliche Inhalte nur eine untergeordnete Rolle. Von knapp 1000 Beschwerden erwiesen sich nur 56 Fälle, also drei Prozent, als berechtigt.

pgr/uh (dpa, kna)

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