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Besserer Schutz für Menschenrechte in Europa

5. April 2013

EU und Europarat haben sich auf einen Entwurf für den EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention geeinigt. Jetzt muss der EU-Gerichtshof den Text prüfen. Wirksam kann der Beitritt frühestens 2015 werden.

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjörn Jagland, begrüßte die Einigung. Dies sei ein entscheidender Schritt zur Entwicklung eines einheitlichen europäischen Rechtsraumes, sagte er in Straßburg. Amnesty International wertete die Einigung als bahnbrechenden Schritt für den Schutz von Menschenrechten. Wie jeder europäische Staat könnten die Handlungen, Maßnahmen und Unterlassungen der Europäischen Union künftig einer externen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, betonte Amnesty-Europa-Direktor Nicolas Beger. Der EU-Beitritt zur Menschenrechtskonvention müsse die Lücke im juristischen Menschenrechtsschutz in Europa schließen.

Wenn die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten ist, haben EU-Bürger künftig mehr Möglichkeiten, auf die Wahrung ihrer Menschenrechte zu pochen. Sie können dann die EU-Institutionen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Artikelbild) verklagen, wenn sie ihre Rechte durch EU-Gesetze oder EU-Beamte verletzt sehen. Bisher können die Bürger dort nur Regierungen einzelner Länder verklagen.

Entscheidend ist, dass der Menschenrechtsgerichtshof kein EU-Organ ist - er gehört vielmehr zum Europarat, einer sechs Jahrzehnte alten Organisation aus 47 europäischen Ländern. Die EU unterwirft sich also im Bereich Menschenrechte freiwillig einer externen Kontrolle. Jeder Bürger der Europaratsländer kann den Menschenrechtsgerichtshof anrufen.

Für den Beitritt ist noch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg nötig. Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention war bereits seit den 70er Jahren immer wieder diskutiert worden und ist im Lissabon-Vertrag vorgesehen. Dieser trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Verhandlungen zwischen EU und Europarat begannen im Juli 2010, gerieten jedoch zwischenzeitlich ins Stocken. Die Europäische Menschenrechtskonvention umfasst einen Katalog von Grund- und Menschenrechten. Die Umsetzung wird durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg überwacht. Schon heute sind die EU-Organe an eine EU-Grundrechtecharta gebunden. Diese wird jedoch nicht von einem externen Gericht überwacht.

pg/wl (dpa, epd, kna)

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