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Politik

Keine Entschädigung für Kundus-Opfer

6. Oktober 2016

Im Streit um die Bombardierung zweier Tanklastzüge vor sieben Jahren im afghanischen Kundus gab es bereits mehrere Gerichtsurteile. Nun lehnt auch der Bundesgerichtshof die Forderungen von Opfern nach Entschädigungen ab.

Einer der ausgebrannten Tanklaster in Kundus (Foto: AFP)
Bei dem Luftangriff auf zwei Tanklastzüge starben ungefähr hundert Menschen (Archivbild)Bild: Massoud Hossaini/AFP/Getty Images

Deutschland muss für die Bombardierung zweier Tanklastzüge nahe der afghanischen Stadt Kundus, bei der 2009 zahlreiche Zivilisten und auch Kinder starben, keinen Schadenersatz leisten. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Entscheidungen der Vorinstanzen. Zur Begründung hieß es, dass der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein "nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten" nicht habe erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung sei daher völkerrechtlich zulässig gewesen.

Schadenersatz von 90.000 Euro gefordert

Zwei Hinterbliebene aus Afghanistan hatten auf insgesamt 90.000 Euro Schadenersatz geklagt. Der Rechtsanwalt der Kläger, Karim Popal, hatte schon im Vorfeld angekündigt, bei Ablehnung der Klage eine Verfassungsbeschwerde einzulegen und gegebenenfalls auch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anzurufen.  

Die Sicherheitslage in der Region Kundus ist immer noch nicht stabilBild: DW

Bisherige Zahlungen kein Schuldeingeständnis

Beim dem Luftangriff bei Kundus wurden in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von Taliban entführte Tankzüge und die sich in nächster Nähe befindlichen Menschen bombardiert. Dabei waren etwa hundert Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten. Der damalige Oberst der Bundeswehr, Georg Klein, forderte den Bombenabwurf an, ausgeführt wurde er von US-Flugzeugen. Klein befürchtete, dass die Tanklaster als rollende Bomben gegen das Feldlager eingesetzt werden könnten. Er war aufgrund der Angaben eines Informanten davon ausgegangen, dass sich ausschließlich Taliban-Kämpfer an den Fahrzeugen aufhielten, was jedoch falsch war.

Spätere strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein wurden von der Bundesanwaltschaft eingestellt. Die Bundesrepublik hatte den Familien von 90 Opfern allerdings jeweils 5000 US-Dollar (4470 Euro) gezahlt - als freiwillige Leistung und ohne Anerkennung einer Schuld.

Der BGH verneinte in seinem Urteil zudem im Grundsatz, dass die Bundesrepublik für fahrlässige Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haften muss, das sogenannte Amtshaftungsrecht. "Das Handeln eines Beamten kann nicht mit dem eines Soldaten in einer Gefechtssituation gleichgesetzt werden", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hermann zur Begründung.

ust/sc (afp, rtr, dpa)

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