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BGH stärkt Bundesnetzagentur im Ringen um niedrige Gaspreise

19. Juni 2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Bundesnetzagentur im Ringen um niedrigere Gaspreise den Rücken gestärkt. Erstmals hat das Karlsruher Gericht am Dienstag der vor zwei Jahren gegründeten Regulierungsbehörde einen Anspruch gegen Gasnetzbetreiber auf Offenlegung von Unternehmensdaten zuerkannt. In drei am Dienstag verkündeten Beschlüssen wies das Karlsruher Gericht die Beschwerden dreier Betreiber überregionaler Versorgungsnetze ab, die sich gegen die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen gewehrt hatten. Unmittelbare Auswirkungen auf die Verbraucherpreise hat dies zwar nicht. Für die Netzagentur schafft die Entscheidung jedoch nach Angaben einer Sprecherin Rechtssicherheit im Bemühen, die Kalkulation der Netzentgelte transparent zu machen und damit letztlich deren Senkung durchzusetzen.