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Politik

Hohe Haftstrafen für Rechtsextreme gefordert

17. Januar 2018

Im Dresdner Terrorprozess gegen die "Gruppe Freital" gab es am 66. Verhandlungstag die Plädoyers der Bundesanwaltschaft. Ihre Vertreter attestierten den acht Angeklagten, den Tod von Menschen in Kauf genommen zu haben.

Timo S. wird von Beamten in den Verhandlungssaal geführt (Foto: picture alliance/dpa/S. Kahnert)
Timo S. wird von Beamten in den Verhandlungssaal geführtBild: picture alliance/dpa/S. Kahnert

Unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes sollen die als Rädelsführer angeklagten Patrick F. und Timo S. für elf beziehungsweise zehn Jahre und neun Monate hinter Gitter. Für die übrigen sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren forderte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild vor dem Oberlandesgericht Dresden Strafen zwischen neuneinhalb und fünf Jahren. Bei den fünf Jahren für den jüngsten Angeklagten Justin S. handele es sich um eine Jugendstrafe. Den Vorwurf des versuchten Mordes sah Hauschild bei allen Gruppenmitgliedern bis auf Maria K. und Mike S. erfüllt. Allerdings hätten sich beide der Beihilfe schuldig gemacht. Für Maria K. forderte der Ankläger sechs Jahre, für Mike S. sieben Jahre Haft.

Gruppe wollte "ein Klima der Angst schaffen"

Der Gruppe sei es darauf angekommen, "ein Klima der Angst zu schaffen", sagte Hauschild. Ausländern und politischen Gegnern hätten die Mitglieder "das Recht abgesprochen, in Frieden zu leben". Den Taten habe eine fremdenfeindliche, rechtsextreme und zum Teil nationalsozialistische Ideologie zugrunde gelegen. Insofern handele es sich um Angriffe "gleichsam auf das demokratische Grundprinzip", die auch den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland stören sollten.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft, rechts Oberstaatsanwalt Jörn HauschildBild: picture alliance/dpa/S. Kahnert

Die Gruppe wird - in wechselnder Zusammensetzung und Funktion - für fünf Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner von Juli bis November 2015 verantwortlich gemacht. Dabei geht es um die Sprengung des Autos eines Linken-Stadtrates, Anschläge auf ein Linken-Parteibüro und zwei Asylbewerberunterkünfte in Freital sowie auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden.

Zwei Menschen erlitten Verletzungen

Bei den Taten wurde in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik aus Tschechien verwendet, die laut Anklage im Falle der Sprengkörper vom Typ "Cobra 12" geeignet war, Menschen tödlich zu verletzten. "Um die ihnen verhassten Asylbewerber zu vertreiben, hatten sie sich mit dem Tod von Menschen billigend abgefunden und diesen zumindest in Kauf genommen", hieß es. Bei den Anschlägen wurden zwei Menschen verletzt. In einem Fall erlitt ein junger Mann wegen eines explodierten Sprengkörpers eine vorübergehende Hörbeeinträchtigung. Bei einem Anschlag auf eine Asylunterkunft in Freital wurde ein Bewerber durch Glassplitter am Auge und im Gesicht verletzt.

Patrick F., neben Timo S. der zweite Hauptangeklagte Bild: picture alliance/dpa/S. Kahnert

"Das Ende der Gewalt war noch nicht erreicht"

Er sei überzeugt, dass zum Zeitpunkt des Auffliegens der Gruppe "das Ende der Gewalt noch nicht erreicht war", sagte Hauschild. Außerdem sei es nur glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass niemand getötet worden sei. "Die Frage nach dem ersten Toten war keine Frage des Ob, sondern eine des Wann." Die Gruppe habe sich 2015 im Zuge der fremdenfeindlichen Demonstrationen vor einer Flüchtlingsunterkunft in Freital zusammengefunden, führte der Staatsanwalt weiter aus. "Weil den Angeklagten die Kundgebungen nicht mehr reichten, beschlossen sie schließlich, zum Mittel der Gewalt zu greifen."

Die Angeklagten und ihre Anwälte in dem Verhandlungssaal in der Justizvollzugsanstalt DresdenBild: picture alliance/dpa/S. Kahnert

Timo S. wurde als "Ideen- und Impulsgeber" beschrieben. "Als treibende Kraft motivierte er auch andere Gruppenmitglieder", sagte Hauschild. Patrick F. sei als "planerischer und technischer Vordenker" in Erscheinung getreten. Philipp W. habe mit seiner "gefestigten neonazistischen Gesinnung" auch als Wortführer "knapp unterhalb der Stellung eines Rädelsführers" agiert. Für ihn forderte Hauschild neuneinhalb Jahre Haft.Rico K. habe Verbindungen zu anderen Neonazigruppen wie der Freien Kameradschaft Dresden gehalten, deren Mitglied er nach seiner Überzeugung ebenfalls gewesen sei. Er soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Bei den übrigen Angeklagten handelt es sich laut Hauschild um Gruppenmitglieder, die ebenfalls an Tatplanungen und deren Durchführung beteiligt gewesen seien. In der Gruppe habe sich eine Dynamik entwickelt, die es den Mitgliedern schwer gemacht habe, sich dem allseits akzeptierten Gruppenwillen zu entziehen.

Urteil wird im März erwartet 

Der Prozess läuft seit März 2017 und findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen in einem extra dafür eingerichteten Verhandlungssaal in der Justizvollzugsanstalt Dresden statt. Voraussichtlich am Freitag sollen die Plädoyers der Nebenklage beginnen, dann folgen die insgesamt 16 Verteidiger der Angeklagten mit ihren Schlussvorträgen. Mit einem Urteil wird im März gerechnet.

sti/kle (afp, dpa, epd)

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