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Politik

BKA muss "Feindeslisten" nicht veröffentlichen

19. August 2019

Das Bundeskriminalamt muss eine mutmaßlich von Rechtsextremisten erstellte "Feindesliste" mit 25.000 Namen nicht herausgeben. Ein Gericht verweist auf laufende Verfahren und rät zu einer Klage über das Presserecht.

Deutschland Aufmarsch Rechte 1. Mai in Plauen
Teilnehmer eines rechten Aufmarsches der Partei "Der dritte Weg" am 1. Mai in PlauenBild: picture-alliance/dpa/R. Michael

Das Verfahren um die Klage eines Journalisten auf Herausgabe der Liste wurde vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden in beiderseitigem Einverständnis eingestellt. Der Journalist hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen.

Juristisch hatte der Kläger keine Chance: Wenn das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft handle und die Listen Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens seien, bestehe kein Anspruch auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz, argumentierte der Richter.

"Großer öffentlicher Druck"

Der Kläger sieht die Niederlage dennoch als Erfolg. Der öffentliche Druck sei inzwischen so groß, dass sich etwas bewege. "Das BKA schiebt die Verantwortung für den Umgang mit den Listen von sich", sagte er. "Aber wir werden eine Stelle finden, die sich verantwortlich fühlt." 

Auf den Listen stünden Tausende Personen, "die vom BKA allein gelassen werden", sagte der Kläger vor Beginn der Verhandlung. "Das ist höchst verantwortungslos." Die Prepper-Gruppe "Nordkreuz" habe geplant, die Gelisteten an einem Tag X zu eliminieren. Prepper bereiten sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung vor, es gibt Überschneidungen mit Reichsbürgern und Rechtsextremisten.

Verweis auf laufendes Verfahren

Vor Gericht beriefen sich BKA-Vertreter auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig. Der Anwalt des Klägers zeigte sich verwundert: Seit 2018 korrespondiere der Aktivist mit der Behörde - vom Generalbundesanwalt sei nie die Rede gewesen.

Richter Hans-Hermann Schild gab dem Anwalt in diesem Punkt Recht: Die Behörde habe "rumgeeiert", die Schreiben seien "nebulös" und bestenfalls "semiprofessionell". Das BKA muss die Hälfte der Verfahrens- und Gerichtskosten tragen.

Dem Kläger riet Schild, es als Journalist über das Presserecht zu versuchen: "Da haben Sie viel größere Chancen." Wie auch die Öffentlichkeit hatte der Richter Schwierigkeiten, die Listen einzuordnen. "Im Internet geht alles drunter und drüber", sagte Schild. Das BKA erklärte, ein Großteil der Namen stamme aus einer 2015 gehackten Kundendatei eines Online-Händlers, die als "Antifa-Liste" tituliert wurde. Weitere, kleinere, Datensätze stammten von Mitgliedern von Gruppierungen wie den "Nordkreuz"-Preppern.

BKA auf neuen Wegen? Die Behörde soll umstrukturiert werdenBild: picture-alliance/dpa/S. Prautsch

Unterdessen gibt es Informationen, dass das Bundeskriminalamt im Kampf gegen Rechtsterrorismus und Hasskriminalität neu aufgestellt werden soll. WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" zitieren aus einem Planungspapier des BKA, wonach die Behörde mit einer neuen Struktur und mehr Personal die Ermittlungen gegen Rechtsterrorismus intensivieren will.

Zudem solle im BKA eine "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität" eingerichtet werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte bereits Ende Juni angekündigt, den Kampf gegen Rechtsextremismus verstärken zu wollen. Nach Angaben des Rechercheverbunds heißt es in den Planungsunterlagen, für die Umstrukturierung innerhalb des BKAs seien bis zu 440 zusätzliche Stellen notwendig. Weitere Neugestaltungen seien für das Bundesamt für Verfassungsschutz geplant. Im Inlandsgeheimdienst soll ebenfalls mehr Personal in der Analyse und Bewertung von rechtsextremistischen Strukturen eingesetzt werden.

cgn/stu (afp, dpa, epd)

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