Blogger im Bundestag
14. März 2014Als "Zwei-Klassen-Journalismus" bezeichneten empörte Autoren die Zulassungsbeschränkungen, unter ihnen namhafte politische Blogger wie Marcus Beckedahl von netzpolitik.org oder Tobias Schwarz von den Netzpiloten. Ihnen wurde mit der Begründung, "zu viele Blogger haben versucht, sich zu akkreditieren", für das Jahr 2014 der Zugang zum Plenum oder in die Ausschüsse des Bundestags verweigert. Kritiker bemängelten, dass Journalisten aus den traditionellen Medien dagegen keine Schwierigkeiten mit der Jahresakkreditierung hätten.
Auf Nachfrage der Betroffenen und einiger Abgeordeneter hieß es aus der Verwaltung: "Der Zugang von Medienvertretern zum Deutschen Bundestag, einschließlich der Blogger-Szene, wäre quantitativ nicht mehr kontrollierbar, da die Berufsbezeichnung 'Journalist' in keiner Weise geschützt oder definiert ist." Mit dem Argument, die Diskussion um den Unterschied zwischen Bloggern und Journalisten sei längst hinfällig, stellten sich viele Bundestagsabgeordnete hinter die Blogger und setzten sich für die Einhaltung der Pressefreiheit ein.
"Gleichbehandlung ist der Teil der Pressefreiheit"
Nun dürfen auch Blogger ohne festen Auftraggeber aus dem Bundestag berichten. Wer hauptberuflich als Journalist arbeitet, bekommt eine Jahresakkreditierung. Freie Journalisten und Blogger, die nachweislich auf ihren Blogs über das parlamentarische Geschenen schreiben, können sich tageweise akkreditieren lassen.
Netzpilot Tobias Schwarz sieht sich in der Entscheidung der Bundestagsverwaltung bestätigt: "Längst sind es nicht mehr die traditionellen Medien allein, die Öffentlichkeit schaffen und journalistisch arbeiten – eine Gleichbehandlung von neuen Medien ist deshalb Teil der Pressefreiheit."
sw/jb (dpa/Netzpiloten.de)