Bottroper Apotheker: Betrug oder Mord?
13. November 2017Der 47-Jährige Angeklagte soll dadurch die Krankenkassen um 56 Millionen Euro betrogen haben. Seit dem Auffliegen der mutmaßlich kriminellen Praktiken leben viele möglicherweise betroffene Krebspatienten als frühere Kunden der Bottroper Apotheke in Ungewissheit.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sah denn auch bereits im Vorfeld des Essener Verfahrens die dringende Notwendigkeit, verloren gegangenes Vertrauen von Patienten in eine zuverlässige Arzneimittelversorgung wiederherzustellen. "Selbstverständlich muss der Abschluss des Gerichtsverfahrens abgewartet werden", erklärte er. "Genauso klar ist allerdings auch: Es steht der Verdacht eines ungeheuerlichen Verbrechens im Raum."
Hotline für Betroffene
Das Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen sei "unfassbar groß". "Und selbstverständlich haben diejenigen, die als Patientinnen und Patienten womöglich von dem Skandal betroffen sind und das wissen wollen, ein Recht, das zu erfahren." So habe die Stadt Bottrop bundesweit alle belieferten Ärzte mehrfach informiert und eine Hotline für verunsicherte Patienten eingerichtet, so Laumann.
Nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Skandals hat das Land NRW erste Konsequenzen gezogen. So gelten im bevölkerungsreichsten Bundesland nun schärfere Regelungen für die amtliche Probennahme und die Untersuchung von Proben.
Laut Staatsanwaltschaft ist der 47-Jährige systematisch von den Vorgaben zur Herstellung individueller Krebsmedikamente abgewichen, "um sich eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen". In der Anklageschrift sind 35 Wirkstoffe aufgeführt, von denen im Anklagezeitraum maximal 70 Prozent der eigentlich benötigten Menge eingekauft worden sein soll. Außerdem geht es um Hygiene-Verstöße.
Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Betrug und versuchte Körperverletzung. Doch damit wollen sich die Anwälte der Betroffenen nicht zufrieden geben. Sie fordern ein Verfahren am Schwurgericht, wo über Mord und Totschlag verhandelt wird.
Anwalt Siegmund Benecken, der ebenfalls als Nebenklagevertreter im Verfahren ist, spricht schon vor Prozessbeginn von "grenzenloser Menschenverachtung, eiskaltem Gewinnstreben und Habgier". Nach Verlesung der Anklageschrift stellt er sofort den Antrag, das Strafverfahren von der Wirtschaftsstrafkammer an das Schwurgericht abzugeben. "Im Gegensatz zu der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist dem Angeklagten sehr wohl ein Tötungsvorsatz nachzuweisen", so Benecken. "Der Angeklagte hat es in Kauf genommen, dass eine Vielzahl von Patienten vorzeitig verstirbt", so Anwalt Hans Reinhardt, der eine an Krebs erkrankte Frau aus Gladbeck vertritt.
"Habgier und Gewinnstreben"
Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Außerdem strebt die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot an. Er sei ungeeignet, den Beruf eines Apothekers zu bekleiden, heißt es in der über 800 Seiten langen Anklageschrift.
cgn/sam (afp, dpa)