1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Breivik-Verteidiger beantragt Freispruch

22. Juni 2012

Zum Abschluss des Breivik-Prozesses beantragt sein Verteidiger Freispruch für den geständigen Massenmörder - unter Berufung auf Notwehr. Die Staatsanwaltschaft will ihn dagegen in die Psychiatrie einweisen.

Breivik am letzten Prozesstag (Foto: reuters)
Bild: Reuters

In seinem Schlussplädoyer verlangte Pflichtverteidiger Geir Lippestad die Einstufung Anders Behring Breiviks als zurechnungsfähig. "Wenn man Breivik für krank erklärt, nimmt man ihm die Verantwortung für seine Taten." Sein Klient habe bei den Anschlägen vom 22. Juli 2011 überlegt und wie ein "zynischer Terrorist" gehandelt. Breivik habe nicht einfach so viele Menschen wie möglich töten wollen, sondern seine Opfer "gezielt politisch" ausgesucht. Breivik bestreitet sein beispielloses Verbrechen nicht und beruft sich auf ein "Notwehrrecht", um eine, wie er es sieht, "islamische Machtübernahme" in Norwegen und ganz Europa zu verhindern.

Dennoch forderte Lippestad Freispruch wegen Notwehr. Auch wenn es für Nichtjuristen aberwitzig klingt, der Verteidiger war formell gezwungen dies zu fordern, weil sein Mandant sich in dem Verfahren als nicht schuldig bezeichnet hatte.

"Grausamer Terrorakt"

Lippestad sagte zu Beginn seines Plädoyers, er teile "voll und ganz" die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe. Lippestad führte aus: "Es ist fast unmöglich zu begreifen, dass das kleine, sichere Norwegen von solch einem Terroranschlag getroffen wurde". Das könne der Grund sein, so Lippestad weiter, warum mehrere Gutachter zu einer unterschiedlichen Bewertung zum geistigen Gesundheitszustand von Breivik gelangt seien.

Lippestad wiederholte zu Beginn im Gerichtssaal das Geständnis seines Mandanten. Darin räumt Breivik ein, bei dem Doppelanschlag in Oslo und auf der Insel Utøya im vergangenen Sommer 77 Menschen getötet zu haben.

Staatsanwaltschaft: Anders Breivik ist unzurechnungsfähig

01:00

This browser does not support the video element.

Staatsanwaltschaft plädiert auf psychisch krank

Die Osloer Staatsanwaltschaft kam am Donnerstag zum Abschluss des zehnwöchigen Prozesses zu der Überzeugung, den 33-Jährigen für unzurechnungsfähig einzustufen. Sie forderte seine dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Zur Begründung hieß es, Breivik habe zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose gelitten. Sollte das Gericht Breiviks Argumentation folgen und ihn für straffähig erklären, droht ihm eine Gefängnisstrafe von 21 Jahren. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung ist möglich. Das Urteil soll am 24. August gefällt werden.

Der Massenmörder Breivik sagte zum Abschluss des Verfahrens nochmals selbst zu seinen Taten vor Gericht aus. Fernsehkameras waren nicht zugelassen. Aus Protest verließen vor Breiviks Schlussrede zahlreiche Zuhörer den Gerichtssaal. Mit seinen Äußerungen inszenierte sich er noch einmal selbst und gab einen Einblick in seine menschenverachtenden Überzeugungen. In seiner 45 Minuten langen, teils wirren Ansprache erklärte Breivik, er habe mit seinen "präventiven Angriffen" sein Volk, seine Kultur und sein Land vor der "multikulturellen Hölle" bewahren wollen. Darum verlange er freigesprochen zu werden.

qu/mm (dpa, dapd, rtr, afp)

Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen