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Terrorismus

Bremen: Abschieben ist Bundessache

12. August 2017

Wie mit islamistischen Gefährdern umgehen? Diese Frage stellt sich Deutschland vor allem seit dem Berlin-Attentat und dem Fall Anis Amri. Bremens Innensenator will nun die Bundesregierung stärker in die Pflicht nehmen.

Symbolbild - Abschiebung Flüchtlinge
Bild: picture-alliance/dpa

Abschiebungen von Gefährdern zentralisieren - so lautet die Lösung aus Bremen für ein Verfahren, das Innensenator Ulrich Mäurer als "weder sinnvoll noch effektiv" bezeichnet. Deshalb müsse der Bund Abschiebungen übernehmen, forderte der SPD-Politiker im "Weser Kurier". Sogenannte Gefährder sind Personen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terrorakt zutrauen. Zuletzt waren knapp 700 Menschen entsprechend eingestuft.

Um Gefährder zügig abschieben zu können, sei es notwendig, Gerichtsverfahren zu verschlanken, meinte der Bremer Innensenator. Zudem müssten alle Gefährder in einem zentralen Abschiebegefängnis untergebracht werden. "Es gibt eine Zersplitterung von Zuständigkeiten und eine Vielfalt von Gerichtsbarkeiten", sagte Mäurer. "Wir müssen dies in einem Gericht, etwa dem Bundesverwaltungsgericht, konzentrieren."

Kein Verständnis der Bevölkerung

Er argumentiert, Gerichte, die über die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung entscheide könnten, können dies auch in der Haftfrage tun. "Ich glaube, die Bevölkerung hätte wenig Verständnis dafür, wenn wir so gefährliche Personen laufen ließen, nur weil wir in Verfahren ersticken und nicht in der Lage sind, diese Abschiebeverfahren zum Abschluss zu bringen."

Bremens Innensenator: Abschiebeverfahren "weder sinnvoll noch effektiv"Bild: picture-alliance/M.Bahlo

Hintergrund der Forderungen sind Erfahrungen Bremens mit zwei Abschiebeverfahren, die sich seit Monaten in die Länge ziehen. Es geht dabei um zwei in Abschiebehaft sitzende islamistische Gefährder, einen Algerier und einen Russen.  In beiden Fällen seien inzwischen 25 Mal Gerichte befasst gewesen, sagte Mäurer, unter anderem das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht, das Verwaltungsgericht Bremen und das Europäische Menschenrechtsgericht.

Der Bund ist gefragt

Im Juli verabschiedeten Bundesrat und Bundestag ein Anti-Terror-Paket, das unter anderem die Überwachung von Gefährdern erleichtert, Fußfesseln erlaubt sowie eine verlängerte Abschiebehaft ermöglicht. Mäurer bemängelt, dieses Paket reiche nicht aus. Das gelte vor allem für die juristischen Verfahren, aber auch für die Fälle, in denen diplomatische Verabredungen zu treffen seien, wie bei Abschiebungen nach Algerien. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dafür eine überprüfbare Zusicherung, dass die Rückkehrer in ihren Heimatländer nicht gefoltert werden. "Hierzu können wir keinen Beitrag leisten. Da ist das Auswärtige Amt gefordert", so Mäurer. Sobald das Bundesverwaltungsgericht eine Abschiebung als rechtmäßig angeordnet hat, solle deshalb das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium übernehmen.

All diese Vorschläge will der SPD-Politiker auf die Tagesordnung der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember setzen. "Bremen nimmt bei diesem Thema in gewisser Weise eine Vorreiterrolle ein", so Mäurer.

nin/ww (dpa, Weser Kurier)

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