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Brennelemente-Steuer ist verfassungswidrig

7. Juni 2017

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelemente-Steuer ist unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das hat das höchste deutsche Gericht entschieden. Damit können die Stromkonzerne auf Milliarden-Rückzahlungen hoffen.

Deutschland Atomkraftwerk Brokdorf
Bild: Imago/Westend61

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz und das Gesetz nichtig.

Die umstrittene Steuer spülte knapp 6,3 Milliarden Euro in die Staatskasse. Nach dem Richterspruch in Karlsruhe können die Atomkonzerne nun darauf hoffen, ihr Geld zurückbekommen. Durch die Abgabe sahen sich die Konzerne im Nachteil gegenüber anderen Stromerzeugern. Gegen die Zahlung wehren sich Eon, RWE und EnBW seit Jahren vor den zuständigen Finanzgerichten. Vor dem Europäischen Gerichtshof waren sie vor zwei Jahren mit ihrer Klage gescheitert.

Fällig wurde die Steuer von 145 Euro je Gramm Uran auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Die Kraftwerksbetreiber gingen dagegen juristisch vor. Das Hamburger Finanzgericht stufte das Gesetz nach einer Klage von Eon als verfassungswidrig ein und gab die Sache zur Prüfung nach Karlsruhe. Fraglich ist, ob der Bund befugt war, eine Abgabe wie die Atomsteuer zu erlassen.

Der Energiekonzern E.ON rechnet mit einem Geldregen in Höhe von über drei Milliarden Euro. Der Versorger gehe davon aus, dass insgesamt Steuern in Höhe von 2,85 Milliarden Euro und Zinsen in Höhe von rund 450 Millionen Euro zurückerstattet werden, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. 

Der Energiekonzern RWE erklärte, er habe seit 2011 rund 1,7 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer gezahlt. Das Unternehmen werde den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen.
 

Aktien auf dem Höhenflug

Die Aussicht auf Steuerrückzahlungen hat die Aktien der deutschen Versorger am Mittwoch auf einen Höhenflug geschickt. Nach der Veröffentlichung des Urteils schossen RWE um 6,3 Prozent auf 19,70 Euro in die Höhe. Damit notierten sie so hoch wie seit knapp zwei Jahren nicht mehr. E.ON-Papiere legten 5,6 Prozent auf ein Zehnmonatshoch von 8,50 Euro zu. Beide Titel kletterten bei hohen Handelsumsätzen an die Dax-Spitze, nachdem sie zuvor noch zu den größten Verlierern gezählt hatten.

Investoren hätten mit einem so eindeutigen Urteil nicht gerechnet, sagte ein Händler. "Jetzt können sich E.ON und RWE über einen Geldsegen freuen, der ihnen bei der Restrukturierung sicher gerade recht kommt." Die Konzerne könnten nun davon ausgehen, dass sie die gezahlten Steuern plus Zinsen zurückbekämen, betonte ein anderer Händler. "Das ist eine positive Überraschung und war in den Analystenschätzungen bislang so nicht berücksichtigt."

Noch andere Klagen

In Sachen Atommüll-Entsorgung haben die Versorger inzwischen eine Einigung mit der Bundesregierung erzielt; trotzdem hielten sie an der Klage gegen die Brennelementesteuer fest. Einige andere Klagen wollen sie hingegen zurückziehen. Die Bundesregierung hatte nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Danach soll der letzte deutsche Meiler Ende 2022 vom Netz gehen.

Auch hierfür hatten Eon, RWE & Co und der schwedische Vattenfall-Konzern milliardenschwere Entschädigungen gefordert. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten sie im Dezember aber nur einen Teilerfolg erzielt. Sie sollen demnach für zwischen 2010 und 2011 getätigte Investitionen entschädigt werden. Der Gesetzgeber soll bis Ende Juni 2018 den Ausgleich regeln. Zweistellige Milliardenbeträge - wie von den Konzernen gefordert - dürfte es aber auch dabei nicht geben.

ar/hb (dpa, rtr)

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