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Politik

Brennende Flaggen "niemals dulden"

15. Mai 2020

Der Bundestag hat eine Gesetzeslücke geschlossen: Künftig ist in Deutschland auch die Verunglimpfung oder Zerstörung der EU-Flagge verboten. Ebenfalls besser geschützt werden die Hoheitszeichen ausländischer Staaten.

Türkei Demonstrant  verbrennt EU Fahne
Bild: picture-alliance/dpa/T. Bozuglu

Wer in Deutschland öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung billigte der Bundestag am späten Donnerstagabend.

"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt werden". Lambrecht verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.

Dezember 2017: Teilnehmer einer Demonstration in Berlin verbrennen eine selbstgemalte Israel-FahneBild: picture-alliance/dpa/JFDA

"Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen", führte die Justizministerin weiter aus. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, "dürfen wir das in Deutschland niemals dulden".

"Exzessiver Eingriff"

Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bisher nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. So musste die Bundesregierung etwa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen.

Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die rechtsgerichtete AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der im Bundestag mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem "exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit".

wa/ust (dpa, afp)

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