Brite wegen Drogenschmuggels hingerichtet
29. Dezember 2009Das Todesurteil gegen Akmal Shaikh ist am Dienstag (29.12.2009) in der nordwestchinesischen Stadt Ürümqi vollstreckt worden. Es war das erste Mal seit einem halben Jahrhundert, dass ein Bürger eines europäischen Landes in China hingerichtet wurde.
Der britische Premierminister Gordon Brown verurteilte die Exekution des dreifachen Familienvaters Akmal Shaikh "auf das Schärfste". Er sei empört und enttäuscht, so Brown, dass die hartnäckigen Bitten um Gnade ungehört blieben. "Besonders betroffen bin ich, dass keine Einschätzung des Geisteszustandes des Verurteilten unternommen wurde", hieß es in der vom Außenministerium verbreiteten Erklärung Browns. Auch der britische Außenminister David Milliband verurteilte die Hinrichtung scharf.
Brown versicherte der Familie und Freunden des Hingerichteten die tiefe Anteilnahme seiner Regierung. Vor der Hinrichtung hatte China einen letzten Gnadenappell der Familie und von Premierminister Brown zurückgewiesen.
Brite soll psychisch krank gewesen sein
Der 53-jährige Brite mit pakistanischen Wurzeln war 2007 aus Tadschikistan nach Ürümqi in China geflogen und dort verhaftet worden, weil er einen Koffer mit knapp vier Kilo Heroin mitgenommen hatte. Im Oktober 2008 wurde er deswegen in einem halbstündigen Prozess verurteilt.
Nach Angaben seiner Familie war Akmal Shaikh von zwei Männern nach China gelockt worden, die ihm versprochen hatten, ihm zu einer Popmusik-Karriere zu verhelfen. Eine vorläufige psychologische Einschätzung, die im Auftrag der Londoner Gefangenenhilfeorganisation Reprieve gemacht wurde, kam zu dem Schluss, dass Sheikhs Handlungen "höchstwahrscheinlich von einer Art Psychose mit Wahnvorstellungen beeinflusst" waren.
Großbritannien hat den chinesischen Behörden vorgeworfen, den Bedenken in Bezug auf die psychische Gesundheit des 53-Jährigen nicht in dem Maße Rechnung getragen zu haben, wie es das Gesetz vorschreibt. China beharrte jedoch darauf, dass der Fall dem Gesetz entsprechend behandelt wurde. "Drogenschmuggel ist ein schweres Verbrechen. Die Rechte des Angeklagten sind vollauf gewahrt worden", erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums in der vergangenen Woche.
Autorin: Naima El Moussaoui (ap, dpa)
Redaktion: Ursula Kissel