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Sieg für Berliner Zoo

16. September 2013

Der Berliner Zoo hat zwar seinen prominenten Eisbären Knut verloren, behält aber die exklusiven Rechte an seinem Namen. Zweieinhalb Jahre nach dem Tod des beliebten Bären gewann der Zoo einen zähen Markenstreit.

Als Baby wurde der Eisbär Knut weltberühmt, eineinhalb Jahre nach seinem plötzlichen Tod wurde er unsterblich: Im Berliner Zoo erinnert eine Bronzestatue an den Publikumsliebling.
Bild: Reuters

Streit um Knut beigelegt

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Eine britische Firma hatte sich die Rechte am Namen "Knut - der Eisbär" sichern und unter der Marke Schreibwaren, Kleidung und Sportartikel verkaufen wollen. Der Berliner Zoo hatte den Bären im Jahr 2007 ebenfalls als Marke angemeldet - allerdings als "KNUD". Er klagte - und bekam nun recht.

Das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass erhebliche Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Namen bestehe, zumal beide vergleichbare Güter bewerben sollten. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des EU-Markenamtes.

In Gedanken beim beliebten Bären

Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war als Tierbaby zum Medienliebling geworden. Weil seine Mutter es verstoßen hatte, päppelte ein Pfleger das flauschige weiße Bärenjunge auf. Der Kult um Knut spülte Millionensummen in die Kassen des Berliner Zoos. Er sei ein "legendärer Eisbär" gewesen, befanden nun auch die EU-Richter.

Im März 2011 war Knut in seinem Gehege zusammengebrochen und ertrunken. Ihm wurde im Berliner Zoo ein bronzenes Denkmal errichtet.

de/det (dpa/epd)

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