Sieg für Berliner Zoo
16. September 2013Eine britische Firma hatte sich die Rechte am Namen "Knut - der Eisbär" sichern und unter der Marke Schreibwaren, Kleidung und Sportartikel verkaufen wollen. Der Berliner Zoo hatte den Bären im Jahr 2007 ebenfalls als Marke angemeldet - allerdings als "KNUD". Er klagte - und bekam nun recht.
Das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass erhebliche Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Namen bestehe, zumal beide vergleichbare Güter bewerben sollten. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des EU-Markenamtes.
In Gedanken beim beliebten Bären
Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war als Tierbaby zum Medienliebling geworden. Weil seine Mutter es verstoßen hatte, päppelte ein Pfleger das flauschige weiße Bärenjunge auf. Der Kult um Knut spülte Millionensummen in die Kassen des Berliner Zoos. Er sei ein "legendärer Eisbär" gewesen, befanden nun auch die EU-Richter.
Im März 2011 war Knut in seinem Gehege zusammengebrochen und ertrunken. Ihm wurde im Berliner Zoo ein bronzenes Denkmal errichtet.
de/det (dpa/epd)