Briten und EU veröffentlichen Post-Brexit-Text
26. Dezember 2020Zwei Tage nach Abschluss des Brexit-Handelsabkommens sind weitere Details bekanntgeworden. Großbritannien und auch die EU-Kommission veröffentlichten den 1246 Seiten umfassenden Vertragstext. Hinzu kommen Vereinbarungen zur Atomenergie, zum Austausch von Geheiminformationen und gemeinsame Erklärungen in weiteren Angelegenheiten.
Das Handelsabkommen besagt, dass Großbritannien den Binnenmarkt und die Zollunion der EU am 31. Dezember um Mitternacht (MEZ, 23.00 Uhr GMT) verlässt. Es gibt anschließend
keine Zölle und keine Importquoten für den Güteraustausch zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
Sondersitzung des englischen Parlaments
Weil die Zeit zur Ratifizierung des Abkommens durch die EU-Staaten nicht mehr ausreicht, soll das Abkommen am 1. Januar zunächst vorläufig in Kraft treten. Das britische Parlament soll in einer Sondersitzung am 30. Dezember über den Vertrag abstimmen. Eine Billigung durch die Abgeordneten gilt als sicher. Die oppositionelle Labour-Partei hat bereits angekündigt, für das Abkommen zu stimmen.
Laut einem Vorschlag der EU-Kommission soll das Abkommen bis 28. Februar provisorisch angewandt werden. Bevor es formal in Kraft treten kann, muss es vom EU-Parlament sowie den Regierungen aller 27 Mitgliedstaaten gebilligt werden. Das von EU-Chefunterhändler Michel Barnier und der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen wird nun eingehend in allen Hauptstädten geprüft.
Bundeskabinett berät am Montag
Am Montag will sich das Bundeskabinett in einer Schaltkonferenz mit dem Vertrag befassen. Dieser legt fest, dass Handel und Investitionen Bedingungen für einen fairen und offenen Wettbewerb benötigen. Sollte es zwischen beiden Seiten allerdings zu "erheblichen Differenzen" hinsichtlich der Regeln kommen, dann können sie die Vereinbarung "wieder ins Gleichgewicht bringen". Auf beiden Seiten soll es etwa eine unabhängige Instanz geben, die die Rechtmäßigkeit von Subventionen kontrolliert.
Zum Streitpunkt Fischereirechte wurde Folgendes vereinbart: Die neuen Regeln, die die Fangmengen von Schiffen aus der EU in britischen Gewässern bestimmen, gelten für fünfeinhalb Jahre. Anschließend soll es dazu jährliche Festlegungen geben.
Weiterhin Austausch und Kooperationen
Ferner verständigten sich beide Seiten darauf, dass Großbritannien gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie die europäische Polizeibehörde Europol verlässt. Allerdings soll es weiterhin Kooperationen beim Austausch von Fahrgastinformationen, DNA-Proben, Fingerabdrücken und Fahrzeugzulassungsdaten geben.
nob/fab (afp, dpa, rtr)