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Politik

"Britischer Haftbefehl gegen Assange unverhältnismäßig"

19. Mai 2017

Schwedens Justiz lässt die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Wikileaks-Gründer Assange fallen. Strafrechtler Nikolaos Gazeas spricht über die Haltung der Justiz - und die Konsequenzen dieses Falls für die Pressefreiheit.

Großbritannien Wikileaks Assange (picture alliance/AP Photo/F. Augstein)
Bild: picture-alliance/AP Photo/F. Augstein

DW: Die schwedische Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Julian Assange ein. Damit wird auch der von Schweden erwirkte internationale Haftbefehl ungültig. Dennoch hat die britische Polizei angekündigt, Assange festzunehmen, sollte er sein Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London verlassen. Mit welcher Begründung? 

Nikolaos Gazeas: Die bisherige Begründung ist die, dass für eine Festnahme von Herrn Assange ein britischer Haftbefehl vorliegt. Der basiert auf dem Vorwurf, Assange habe am 29. Juni 2012 gegen die Vorgabe eines Gerichts verstoßen, sich im Rahmen seiner Haftverschonung bei der Polizei zu melden. Das ist ein strafbewehrter Verstoß in Großbritannien. Und wegen dieses Verstoßes soll Assange festgenommen werden, sofern er die ecuadorianische Botschaft verlässt. Umgekehrt ist noch nicht bestätigt, ob aus den USA ein Auslieferungsersuchen oder vorläufiges Festnahmeersuchen gegen Julian Assange vorliegen. 

Kölner Experte für Internationales Strafrecht: Nikolaos GazeasBild: Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte

Ist die britische Haltung aus Ihrer Sicht noch verhältnismäßig - nach knapp sieben Jahren extrem eingeschränkter Bewegungsfreiheit, davon rund fünf Jahre in der sehr kleinen Botschaft Ecuadors in London? 

Den Haftbefehl gegen Assange wegen dieses Verstoßes gegen britisches Recht halte ich für unverhältnismäßig. Die Schwere des von britischer Seite Herrn Assange vorgeworfenen Vergehens ist am unteren Rand anzusiedeln. Das britische Strafrecht sieht dafür eine Geldstrafe oder höchstens eine Freiheitsstrafe bis zu drei, allerhöchstens bis zu 12 Monaten vor. Bislang hatten wir es mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung zu tun, einem sehr schweren Sexualdelikt. Das ist nun aus der Welt. Hier geht es nur noch um einen Verstoß gegen eine Vorgabe des Gerichts. Bei uns in Deutschland ist ein solcher Verstoß gar nicht erst strafbar. Bei Herrn Assange kommt hinzu, dass er meines Wissens nach nicht vorbestraft ist. Zwar hat seine Flucht in die Botschaft nachhaltige Folgen gehabt. Dennoch ändert dies nichts daran, dass es sich um einen Fall sehr niedrigschwelliger Kriminalität handelt. Damit wäre wegen dieses Tatvorwurfs ohnehin nicht mit einer schweren Strafe für ihn zu rechnen. Einen Haftbefehl wegen dieses einfachen Vergehens halte ich im Lichte der Extremsituation, in der Assange seit sieben Jahren lebt, für unverhältnismäßig.  

Bei Anruf Festnahme

Sie haben ja schon erläutert, dass nach bisherigem Wissensstand nicht bekannt ist, ob es von Seiten der USA ein Auslieferungsbegehren oder ein Festnahmeersuchen gibt. Dennoch: Assange fürchtet die Auslieferung an die USA. Erst im letzten Monat hatte dort CIA-Direktor Mike Pompeo Wikileaks als "nicht-staatlichen feindlichen Geheimdienst" bezeichnet. Welche rechtlichen Mittel hätte denn die US-Justiz, um gegen Assange vorzugehen? 

Der US-Justiz steht ein breites Instrumentarium zur Verfügung. Die Delikte, die hier im Raum stehen, sind zum Teil vergleichbar mit denen, die Chelsea Manning vorgeworfen wurden: Es sind schwere Straftaten wie Verrat von Staatsgeheimnissen und andere Verstöße gegen das Spionagegesetz. Bei Chelsea Manning wissen wir: Sie wurde zu 35 Jahren Haft verurteilt - auch wenn sie kürzlich aus der Haft entlassen wurde, weil Ex-Präsident Obama in seiner letzten Woche im Weißen Haus ihre Haftstrafe verkürzt hatte. Das Interessante an der gegenwärtigen Situation ist, dass - zumindest den Medienberichten zufolge - in den USA noch keine offizielle Anklage gegen Assange vorliegt. Ob eine vorbereitet wird, weiß man nicht. Aber angesichts dessen, dass kürzlich Justizminister Jeff Sessions die Festnahme von Assange zur Priorität erklärt hat, wäre ich sehr überrascht, wenn die USA die Strafverfolgung von Herrn Assange einstellen würden. Dafür ist er zu sehr zu einem der größten Staatsfeinde stilisiert worden. Sicherlich wird man hier auch berücksichtigen müssen, dass die Trump-Administration allgemein pressefeindlich eingestellt ist. 

Konkret ist die Konstellation so, dass zwischen den USA und Großbritannien seit 2006 ein neues Auslieferungsabkommen in Kraft ist. Eine Auslieferung erfordert grundsätzlich ein Auslieferungsersuchen. Das liegt hier aller Voraussicht nach noch nicht vor. Denn das kann grundsätzlich erst dann ergehen, wenn in den USA schon eine Anklage vorläge. Es gibt aber noch eine wichtige Besonderheit im Auslieferungsrecht: Zwischen den USA und Großbritannien gibt es auch eine Regelung zur sogenannten "vorläufigen Festnahme". Danach verpflichten sich die Staaten gegenseitig, auf Ersuchen eine Person auch dann vorläufig festzunehmen, wenn noch kein förmliches Auslieferungsersuchen vorliegt. Ich bin der festen Überzeugung, dass für den Fall, dass Assange das Botschaftsgelände verlassen würde, aus den USA solch ein vorläufiges Festnahmeersuchen kommen würde. Möglicherweise ist es auch schon da und man hat mit den Briten Stillschweigen vereinbart. Das wäre nicht überraschend. Ein Festnahmeersuchen kann ganz schnell geschehen. Das muss nicht zwingend über den förmlichen diplomatischen Weg kommuniziert werden. Es würde notfalls reichen, wenn jemand aus dem US-Justizministerium zum Hörer greift und die zuständigen Stellen in Großbritannien bittet, Assange jetzt erstmal vorläufig festzunehmen und das Schriftliche nachschickt.  

Pressefreiheit in Gefahr?

Julian Assange sieht sich selbst als Journalist und Wikileaks als Nachrichtenportal. Wenn die US-Behörden gegen Assange und Wikileaks vorgingen - wie sie es ja angekündigt haben: Was würde das denn für die Medien bedeuten, die sehr viel mit Wikileaks-Material gearbeitet haben - die New York Times, die Washington Post, der englische Guardian oder auch der deutsche Spiegel?

In den USA ist die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in der Verfassung tief verankert. Der 1. Zusatzartikel zur US-Verfassung, wo diese Verfassungsrechte stehen, stammt aus dem Jahr 1791. Diese kann auch ein Präsident Trump - zum Glück - nicht durch ein Dekret außer Kraft setzen. Die Frage ist nur: Wo findet aus US-amerikanischer Sicht die Pressefreiheit möglicherweise eine Grenze? Ein Verfahren gegen Julian Assange müsste auch diese Frage zu beantworten haben. Chelsea Manning hatte Informationen gestohlen, um sie an Wikileaks weiterzugeben. Bei Assange ist der Sachverhalt anders: Hier hat man es mit einem Publikationsorgan zu tun. Auf der anderen Seite geht es um gewichtige Staatsgeheimnisse. Eines steht fest: Nach allgemeinem Verfassungsverständnis kann - einerlei, wie die Taten von Assange nach dem US-Strafrecht bewertet werden - die Zweit- oder Drittverwertung durch Presseorgane wie die New York Times, den Guardian oder in Deutschland den Spiegel nicht unzulässig sein. Denn sie schreiben nur über dann ohnehin schon durch Wikileaks öffentlich zugängliche Staatsgeheimnisse. Im Ergebnis kann in meinen Augen die Pressefreiheit hier nicht eingeschränkt werden. Über solche Sachen zu schreiben, ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht einer seriösen, investigativen Presse. 

Dr. Nikolaos Gazeas ist Experte für internationales Strafrecht in Köln.

Das Gespräch führte Matthias von Hein.

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