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Politik

Bulgarien liefert Deutschen nicht aus

10. Oktober 2018

Eigentlich wollte Mehmet Y. nur Urlaub in Bulgarien machen. Stattdessen wird er bei der Einreise festgenommen und unter Hausarrest gestellt. Die Türkei hatte über Interpol nach ihm gesucht. Jetzt kommt er frei.

Bulgarien Türkei Grenze - Start von Frontex Grenz- und Küstenschutzagentur
Uniform eines bulgarischen Grenzpolizisten an der bulgarisch-türkischen GrenzeBild: picture-alliance/dpa/V. Donev

Ein bulgarisches Gericht hat Forderungen der Türkei, einen Deutschen kurdischer Abstammung auszuliefern, nicht entsprochen. Stattdessen soll der 44-Jährige freikommen. Er muss bis zum Ende der Berufungfrist noch eine Woche in Bulgarien Land bleiben. Mehmet Y. steht seit Anfang September in einem Hotel im bulgarischen Warna unter Hausarrest, nachdem er bei der Einreise wegen türkischer Terrorvorwürfe festgenommen worden war. Mit seiner Frau hatte Y., der unbegleitete Flüchtlinge in Bonn betreut, in Warna im Nordosten des Landes Urlaub machen wollen.

Laut SWR sah das Gericht in Warna in den von türkischen Behörden übermittelten Unterlagen keine ausreichenden Beweise für den Terrorvorwurf. Außerdem habe dem Gericht eine Verbalnote der Bundesregierung vorgelegen, in dem Y.s Rückführung nach Deutschland erbeten worden sei.

Deutscher Staatsbürger seit 2009

Mehmet Y. hatte sich in den 1990er-Jahren als Student in der Türkei für die kurdische Sprache engagiert. Nach einigen Jahren in Haft floh er nach Deutschland, wo er politisches Asyl erhielt. Seit 2009 ist er deutscher Staatsbürger - nach eigenen Angaben wollte er seinen türkischen Pass abgeben, dieses Anliegen sei ihm jedoch von Ankara verwehrt worden. Die Türkei hatte über Interpol nach ihm suchen lassen, weil sie ihm "Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" vorwirft. Nach Medienberichten verurteilte ein türkisches Gericht ihn 1999 in Abwesenheit wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Laut SWR wurde einen Tag nach Y.s Festnahme das Fahndungsgesuch aus den Interpol-Datenbanken gelöscht, weil es den Statuten der Organisation nicht entsprochen habe. Die Ehefrau des Mannes, Gülsen Y., hatte vor vier Wochen der DW gesagt, dass es bislang in keinem anderen EU- und Nicht-EU-Land Probleme deswegen gegeben habe - bis zur Festnahme in Bulgarien. "Wenn wir das gewusst hätten, hätte mein Mann Deutschland niemals verlassen", sagte Y. der DW.

ehl/ww (swr, afp, dpa, dw)

 

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