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Bund und Länder einig über Finanzreform

9. Dezember 2016

Nun doch noch ein Durchbruch: Der Mitte Oktober ausgehandelte Finanzpakt kann umgesetzt werden, inklusive der notwendigen Grundgesetzänderungen.

Euro-Scheine
Bild: Colourbox/E. Wodicka

Nach rund neun Stunden zäher Verhandlungen im Berliner Kanzleramt konnte in der Nacht die Einigung verkündet werden. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet der Kompromiss: Es gibt mehr Milliarden für die Bundesländer und mehr Kompetenzen für den Bund. Bundesregierung und die 16 Ministerpräsidenten rauften sich nach heftigem Streit überraschend doch noch zusammen. Damit ist der Weg frei für die milliardenschwere Neuregelung der innerstaatlichen Finanzbeziehungen ab 2020, wenn der Solidarpakt II mit Ostdeutschland und der geltende Länderfinanzausgleich auslaufen.

Man habe sich "auf all' die notwendigen Grundgesetzesänderungen" sowie die "politischen Eckpunkte" für weitere Änderungen geeinigt, gab Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst bekannt. Einige kleinere Fragen müssten noch in den Feinheiten geklärt werden, etwa zum erweiterten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Detailberatungen seien noch nötig. Aber Merkels Bilanz: "Im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt". Es sei fair, ehrlich und hart miteinander verhandelt worden.

Schäuble wieder einmal als Buhmann 

Nach einem Kompromiss hatte es wegen erheblicher Differenzen bis kurz vor dem Treffen im Kanzleramt nicht ausgesehen. Die Länder hatten die vom Bund geforderten Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten als viel zu weitgehend abgelehnt. Sie warfen besonders Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, mit immer neuen Vorschlägen für Grundgesetzesänderungen weit über die Bund-Länder-Vereinbarungen vom Oktober hinauszugehen. 

Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen von gut 9,52 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, Steuerverwaltung, Investitionen in Schulen oder Online-Angeboten.

Schlussfassung während des Gesetzverfahrens 

Mit einer Einigung könnte das Bundeskabinett umgehend die Änderungen des Grundgesetzes und Einzelgesetze zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen auf den Weg bringen. Das endgültige Reformpaket würde dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat zu Ende verhandelt. Beschlossen werden soll das Reformpaket dann im Frühjahr. Es könnte damit aus dem Bundestagswahlkampf 2017 herausgehalten werden.

SC/haz (dpa, afp, rtr)

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