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Terrorismus

Bundesanwälte: Zschäpes Rolle war zentral

26. Juli 2017

Am zweiten Tag ihres 22-Stunden-Plädoyers im Münchener NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe detailliert untermauert.

Deutschland NSU-Prozess in München | Beate Zschäpe
Bild: Getty Images/A. Gebert

Die Bundesanwaltschaft hält Beate Zschäpe in allen wesentlichen Punkten des NSU-Prozess für schuldig. Oberstaatsanwältin Anette Greger sprach von einer zentralen Rolle Zschäpes, was die Tarnung der rechtsextremen Gruppe betraf. Sie habe sich um gefälschte Ausweispapiere gekümmert und soll auch an der Beschaffung von Waffen beteiligt gewesen sein. Zschäpe sei ein gleichberechtigtes Mitglied der Terrorzelle gewesen.

Als Beleg für die Bedeutung Zschäpes führte Greger an, der Angeklagten haben die Computer und auch das Handy gehört, die das NSU-Trio hauptsächlich nutzten. Die Ausstattung der Gruppe mit Sim-Karten für die Mobiltelefone sei ausschließlich über die Angeklagte erfolgt. In der Wohnung, in der Zschäpe gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gelebt hat, seien 12 Waffen, teils geladen und griffbereit, sowie 2,5 Kilogramm Schwarzpulver gefunden worden. "Alle drei Mitglieder arbeiteten für ihre Sache ganz bewusst einvernehmlich Hand in Hand zusammen", sagte Greger.

Bundesanwalt Herbert Diemer, Oberstaatsanwältin Anette Greger und Bundesanwalt Jochen WeingartenBild: Getty Images/A. Gebert

Zschäpe hatte in ihrer Aussage behauptet, kein NSU-Mitglied gewesen zu sein und als von Böhnhardt und Mundlos abhängig. Mit den Verbrechen des NSU will sie nichts zu tun gehabt haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Morden, Bombenanschlägen und Überfällen vor - auch wenn Zschäpe keinen Mord selbst begangen haben soll. Ihr droht lebenslange Haft. Auch die Vorwürfe gegen die vier Mitangeklagten sehen die Bundesanwälte bestätigt. Sie könnten wegen Beihilfe zum Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden. 

jv/ww (dpa,afp)

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