Mutmaßliche IS-Anhängerinnen müssen vor Gericht
22. Mai 2019Im Zusammenhang mit einem 2017 geplanten Anschlag auf eine Großveranstaltung in Deutschland hat die Bundesanwaltschaft Songül G. angeklagt. Die 41-jährige Deutsche gilt als Unterstützerin der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS). Sie war im Dezember festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Songül G. soll in Hamburg der Prozess gemacht werden. Die Islamistin habe von Deutschland aus regelmäßigen Kontakt zur in Syrien lebenden Marcia M. gepflegt, die demnach in die Anschlagsplanungen eingebunden war. Mit dem geplanten Attentat in Deutschland sollten nach Erkenntnissen der Ermittler zahlreiche Menschen bei einer Großveranstaltung getötet werden.
Scheinehen mit den Attentätern
Dazu sollten anschlagsbereite Islamisten nach Deutschland geschleust werden und zu Tarnungszwecken eingeweihte "Glaubensschwestern" heiraten. In der Anklage heißt es weiter, Songül G. habe im September 2016 unter falschen Personalien zwei Accounts bei Messengerdiensten angelegt, um die Anschlagspläne zu unterstützen. Außerdem soll sie sich bereit erklärt haben, einen eingeschleusten Attentäter bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Zwei Kandidaten hätten daraufhin versucht, von Syrien nach Deutschland auszureisen, das Vorhaben sei allerdings gescheitert.
Die IS-Pläne für einen Anschlag in Deutschland im Jahr 2017 und seine Vereitelung durch die Sicherheitsbehörden waren durch Medienberichte bekannt geworden. Demnach sollten 2016 drei Teams von Attentätern nach Deutschland reisen, um einen verheerenden Anschlag womöglich auf ein Musikfestival zu verüben.
Schießtraining und Sprengstoffgürtel
Der zweite Prozess soll in Düsseldorf stattfinden. Angeklagt ist eine 26-Jährige. Sie hatte den Ermittlern zufolge 2014 in Syrien einen IS-Kämpfer geheiratet und mit diesem ein Kind bekommen. Ihr wird vorgeworfen, mit ihrer Familie in Wohnungen und einem Haus gewohnt zu haben, deren rechtmäßige Bewohner vom IS vertrieben wurden oder vor diesem flohen. Das bewertet die Bundesanwaltschaft als Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Frau habe außerdem das Schießen gelernt und einen Sprengstoffgürtel besessen. Sie ist seit 2017 zurück in Deutschland.
rb/gri (afp, dpa)