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Bundesanwaltschaft klagt Syrer wegen Folter an

29. Oktober 2019

Zum ersten Mal kommen in Deutschland zwei Syrer vor Gericht, die Gefangene in ihrem Heimatland gefoltert oder dabei geholfen haben sollen. Die Bundesanwaltschaft sieht dafür hinreichende Beweise.

Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Bundesanwaltschaft hat am Oberlandesgericht Koblenz Anklage gegen zwei frühere Geheimdienstmitarbeiter erhoben. Das teilte die Karlsruher Behörde auf ihrer Internetseite mit. Den beiden Männern, die bereits in Untersuchungshaft sitzen, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.

Folter in 4000 Fällen

Anwar R. soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der Hauptstadt Damaskus in leitender Funktion für die brutale Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben.

Neben Schlägen mit Fäusten, Stöcken, Rohren, Kabeln, Peitschen und Schläuchen sei auch die Verabreichung von Elektroschocks üblich gewesen. Einzelne Inhaftierte wurden nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft an den Händen aufgehängt, vergewaltigt oder schwer sexuell genötigt.

Festnahme in Rheinland-Pfalz

"Die systematischen brutalen physischen und psychischen Misshandlungen dienten dazu, einerseits Geständnisse zu erzwingen und andererseits weitere Informationen zu der Oppositionsbewegung zu erlangen", so die deutschen Ermittler.

Eyad A. wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht und gewusst zu haben, welche Behandlung ihnen dort drohte. Die Männer hatten sich 2012 und 2013 aus Syrien abgesetzt. Sie waren im Februar in Berlin und Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Damals gab die Bundesanwaltschaft ihr Alter mit 56 und 42 Jahren an.

bri/jj (dpa, afp)

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