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Terrorismus

Bundesanwaltschaft: NSU-Helfer sind schuldig

31. Juli 2017

Im NSU-Prozess widmet sich die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer nun der Rolle von Ralf Wohlleben und Carsten S. Die Ankläger sehen ihren Vorwurf bestätigt: Die beiden Männer sollen neun Morde zu verantworten haben.

Deutschland NSU Prozess Ralf Wohlleben Angeklagter
Ralf Wohlleben (hier mit seiner Anwältin) ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagtBild: picture-alliance/AA/J. Koch

Die Beweismittel bestätigten die Anklage gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. "im vollen Umfang". Das erklärte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am mittlerweile vierten Tag des Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Wohlleben und S. hätten einst eine Waffe mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt. Mit genau dieser Waffe soll die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" neun Menschen aus Fremdenhass ermordet haben.

Die beiden Angeklagten hätten die "naheliegende Möglichkeit" erkannt, dass die Pistole benutzt werden würde, um damit Menschen nichtdeutscher Herkunft zu erschießen, betonte Weingarten. Sie hätten die Waffe damals beschafft, weil sie sich der fremdenfeindlichen Gesinnung der drei Untergetauchten "unbedingt verpflichtet" fühlten.

Bundesanwälte: Angeklagte alle schuldig

Bereits am ersten Tag des Schlussplädoyers hatte Bundesanwalt Herbert Diemer erklärt, er sehe die Anklagevorwürfe sowohl gegen die Hauptangeklagte Zschäpe als auch gegen die vier Mitangeklagten in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Nun gehen die Ankläger auf die Rolle der einzelnen Mitangeklagten ein.

Sie halten das Schlussplädoyer: Die Bundesanwälte Diemer, Greger und Weingarten (von links nach rechts)Bild: Getty Images/A. Gebert

Dem ehemaligen NPD-Funktionär Wohlleben wird vorgeworfen, die Mordwaffe vom Typ "Ceska" besorgt zu haben. Der Angeklagte S. gilt als der mutmaßliche Überbringer der Waffe. Kurz nachdem der NSU aufgeflogen war, gestand er umfassend und belastete dabei Wohlleben.

Mitangeklagte im Visier

Neben Wohlleben und S., müssen sich auch André E. und Holger G. im NSU-Prozess als Mitangeklagte verantworten. E. wird der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung beschuldigt. Er soll Zschäpe bei ihrer Flucht nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt geholfen haben. Während des Prozesses schwieg er. Auch Holger G. ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Er räumte ein, dem NSU-Trio eine Waffe und gefälschte Ausweispapiere besorgt zu haben.

Zu E. und G. will die Bundesanwaltschaft sich jedoch erst nach der Sommerpause des Gerichts äußern. Anders als zunächst geplant soll Weingartens Kollegin Anette Greger erst dann über die Banküberfälle des NSU sprechen. Insgesamt soll das Schlussplädoyer der Bundesanwaltschaft 22 Stunden andauern. Ganz am Ende werden die Anwälte ein Strafmaß für Zschäpe und die Mitangeklagten fordern. Nach vier Jahren wird der NSU-Prozess damit voraussichtlich im Herbst abgeschlossen werden.

nin/ww (dpa, afp)

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