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Politik

Terrorgefahr reicht als Abschiebegrund

22. August 2017

Sie galten als islamistische Gefährder und wurden deshalb nach Algerien und Nigeria abgeschoben. Das Vorgehen war rechtens, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Beide Männer sind bereits in ihren Heimatländern.

Deutschland | Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: picture-alliance/dpa/dpa-tmn/S. Willnow)
Bild: picture-alliance/dpa/dpa-tmn/S. Willnow

Die beiden als Terrorverdächtige eingestuften Männer aus Algerien und Nigeria hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt und verloren. In beiden Fällen habe es keine Abschiebungshindernisse gegeben, entschied das Gericht. Sie waren beide vom niedersächsischen Landeskriminalamt als salafistische Gefährder eingestuft worden, woraufhin das Innenministerium in Hannover ihre Abschiebung anordnete. Nachdem Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden beide Männer in ihre Heimatländer abgeschoben.

Nach der 2005 eingeführten Regelung von Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes könne ein Ausländer zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden, hieß es in einer Gerichtsmitteilung. Dazu bedürfe es bei der Gefahrenprognose einer Bedrohungslage, bei der das vom Ausländer ausgehende Risiko jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen könne. Die beiden Männer seien seit längerem in der radikal-islamischen Szene in Deutschland verankert gewesen, sympathisierten mit der Extremistenorganisation „Islamischer Staat" und hätten mehrfach Gewalttaten unter Einsatz von Waffen angekündigt. 

Gefahr eines Anschlags war gegeben

Weil die Polizei Anzeichen für einen womöglich unmittelbar bevorstehenden Anschlag sah, entschloss sie sich für einen Zugriff und nahmen die beiden heute 27 und 22 Jahre alten Männer vor sechs Monaten bei einer Razzia in Göttingen fest. Von den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen waren sie zuvor als islamistische Gefährder eingestuft und zunächst längere Zeit beobachtet worden. Für ein Strafverfahren reichten die Beweise der zuständigen Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Daher machte Niedersachsen von der 2005 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Vorschrift Gebrauch.

Bereits im März hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren die Abschiebung gebilligt - im Fall des Algeriers unter der Voraussetzung, dass das Land eine menschenrechtskonforme Behandlung zusichert. Niedersachsen schob daraufhin den Nigerianer Anfang April und nach Eingang entsprechender Zusagen den Algerier im Juli ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun auch im Hauptverfahren, dass dies rechtmäßig war. In beiden Fällen sah das Gericht auch keine Abschiebungsverbote wegen der Gefahr von Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung in den Zielländern.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann erklärte, wer terroristische Anschläge plane, dürfe nicht auf Nachsicht hoffen, sondern müsse mit Verhaftung, Ausweisung und Abschiebung rechnen. Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth erklärte, die Urteile machten deutlich, dass für Gefährder in der Gesellschaft kein Platz sei.

pab/uh (afp, dpa, rtr)

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