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Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Maxim Billers Roman "Esra"

22. Juni 2005

Der stark autobiografisch gefärbte Roman "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller bleibt verboten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag (21.6.2005) in Karlsruhe die Revision von Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch und bestätigte damit ein Urteil des Oberlandgerichts (OLG) München. Laut BGH greift der - seit der ersten Fassung bereits entschärfte - Roman in schwerwiegender Weise in das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin und deren Mutter ein. Die beiden Frauen seien in den Romanfiguren Esra und Lale zumindest für ihren Bekanntenkreis erkennbar.

Ob der Kölner Verlag gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegt, ist nach Auskunft einer Sprecherin noch nicht entschieden.

Nach Auffassung des Karlsruher Gerichts hat Biller die Figuren, die in zahlreichen Details den beiden Klägerinnen nachempfunden sind, nur unzureichend verfremdet. "Es werden keine Typen dargestellt, sondern Porträts", heißt es in der kurzen Begründung des VI. Zivilsenats. Deshalb setze der Leser auch jenen Teil der Darstellung mit dem realen Leben der beiden Klägerinnen gleich, der vom Autor frei erfunden sei und die Frauen entweder überwiegend negativ zeichne oder sie - unter Verletzung ihrer Privatsphäre - bloßstelle. "Dies ist von der Kunstfreiheit nicht gedeckt."

Das OLG hatte das Verbot mit "markanten Übereinstimmungen" zwischen den türkischen Klägerinnen und den Romanfiguren begründet.