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Bundesgerichtshof nimmt Uber ins Visier

Klaus Ulrich mit Agenturen
17. Mai 2017

Der US-Fahrdienst-Vermittler Uber erregt immer wieder Protest. Besonders Taxifahrer sehen sich bedroht. Nun soll der Bundesgerichtshof klären, was die Mietwagen-Konkurrenz darf und was nicht.

Uber Australien Canberra
Bild: Getty Images/M. Ollman

Eigentlich steht hinter dem Namen Uber eine atemberaubende Erfolgsgeschichte. Gegründet vor gerade einmal sieben Jahren soll das US-Unternehmen mittlerweile mehr als 60 Milliarden Dollar wert sein. Als Investoren hinter den Kulissen verbergen sich neben anderen große Namen wie Goldman Sachs und Google. Kürzlich soll der staatliche Investmentfonds Saudi-Arabiens mit 3,5 Milliarden Dollar eingestiegen sein.

"Es ist die mit Abstand wertvollste nicht-börsenorientierte Firma im Silicon Valley, die derzeit heißeste Wette auf die Zukunft der urbanen Mobilität", wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Rund fünf Millionen Fahrten weltweit in mehr als 460 Städten vermittelt Uber täglich.

Klageflut in Deutschland

In Deutschland kommt das Geschäft allerdings nicht so recht in Gang. Klagefreudige Taxiunternehmen schießen hierzulande aus allen juristischen Rohren. Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den vergangenen Wochen umstrittene Angebote des Fahrdienste-Vermittlers überprüft. Eine Entscheidung wollen die Karlsruher Richter am 18. Mai verkünden. Es ist möglich, dass sie den Fall dann noch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Dort ist bereits eine Klage aus Spanien gegen Uber anhängig.

Das Unternehmen bietet eine breite Angebotspalette: Die Dienste "UberX" und "UberBlack" vermitteln Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer, "UberPop" an private Fahrer mit eigenem Auto, "UberTaxi" an reguläre Taxis. Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder eine Website. Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision von bis zu 20 Prozent des Fahrpreises.

Taxifahrer-Proteste gegen App-basierte Fahrdienstleister wie Uber in Italien...Bild: picture-alliance/ZUMAPRESS.com

Mietwagen mit Fahrer im Blickpunkt

In dem Verfahren, das in Deutschland vor dem BGH verhandelt wird, geht es um die Frage, zu welchen Bedingungen Uber Mietwagen mit Fahrer per Smartphone-App an Kunden vermitteln darf. Die Mietwagen machen Taxis Konkurrenz, deren Angebot in Deutschland besonders geschützt ist. Den Dienst, über den verhandelt wird, bietet Uber in dieser Form schon länger nicht mehr an (Az. I ZR 3/16).

Mietwagen ist es verboten, an Straßen oder Plätzen auf Kundschaft zu warten oder sich spontan herbeiwinken zu lassen. Aufträge dürfen sie nur am Unternehmenssitz oder auf dem Weg dorthin entgegennehmen. Über die frühere Variante des Limousinen-Dienstes "UberBlack" konnten Fahrgäste über die App ein schwarzes Auto der Oberklasse mit Fahrer bestellen. Das hatten Berliner Behörden und Gerichte gestoppt.

Das Karlsruher Verfahren geht auf die Klage eines Taxiunternehmers zurück. Dessen BGH-Anwalt Christian Rohnke hob hervor, dass Taxis wegen ihrer Bedeutung für den Nahverkehr strengen Regeln unterworfen seien. Sie seien an feste Tarife gebunden und zur Annahme von Aufträgen verpflichtet. Dafür stehe ihnen ein "gewisser Schutz" zu.

Deutsche Gesetze noch zeitgemäß?

Aufseiten von Uber warf BGH-Anwalt Reiner Hall die Frage auf, ob die deutschen Gesetze noch zeitgemäß seien. Verstehe man die Vorschriften so, dass in jeder Mietwagen-Zentrale ein Mitarbeiter die Aufträge an die Fahrer weiterreichen müsse, sei das eine große Benachteiligung. Erlaube man eine technische Weiterleitung, bringe das den Taxis wiederum nur einen Vorsprung von höchstens ein paar Sekunden.

Uber erwartet nicht, dass der Ausgang noch praktische Auswirkungen für "UberBlack" haben wird. Das Angebot sei "längst entsprechend der strengstmöglichen Anforderungen umgestellt", erklärte ein Sprecher. Man wolle aber "zu einer modernen und digitalisierungsfreundlichen Auslegung des Personenbeförderungsgesetzes beitragen".

...und in SpanienBild: picture-alliance/dpa/EFE/H Ortuno

Auch in Europa umstritten

Auch in Europa werden dem US-Fahrdienstvermittler Uber immer wieder neue Steine in den Weg gelegt. Nach Einschätzung des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das Unternehmen ein Verkehrsdienstleister und muss entsprechend kontrolliert werden. Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angegeben ein reiner Informationsdienstleister, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vergangene Woche (11.05.2017).

In diesem konkreten Fall geht es um eine Klage des Taxifahrer-Verbands von Barcelona, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Der Streit drehte sich um "UberPop". Uber hatte argumentiert, dass die Firma als reiner Informationsservice dafür keine Genehmigungen brauche. Der EuGH-Generalanwalt sieht das anders.

Auswirkungen für die Sharing Economy

Sollten die Luxemburger Richter seiner Einschätzung folgen, könnte sich das auch auf Firmen wie den Privatzimmervermittler Airbnb und den Essenslieferanten Deliveroo auswirken, da das Urteil als richtungsweisend für die sogenannte Sharing Economy gilt. Die EuGH-Richter schließen sich oft der Analyse des Generalanwalts an, weichen in spektakulären Fällen aber manchmal davon ab. Das Urteil wird für Ende dieses Jahres erwartet. Uber erklärte, es werde zunächst das Urteil abwarten.

In Deutschland ist Uber bereits seit 2015 untersagt, Dienste mit Fahrern zu vermitteln, die keine Beförderungslizenz haben. Nur in Berlin und München gibt es einige abgespeckte Angebote. In Hamburg, Düsseldorf oder Frankfurt hat Uber aufgeben müssen, da es nicht ausreichend Fahrer mit Mietwagen-Lizenz für die legalen Angebote gab.

"UberPop" ist auch in Frankreich und Spanien nicht mehr verfügbar. In mehreren Staaten Ost- und Nordeuropas und der Schweiz kann die Ursprungs-App dagegen noch genutzt werden.

Zuspruch in Deutschland

Allerdings könnte sich in Deutschland der Wind für Fahrdienst-Vermittler irgendwann einmal auch in freundlichere Richtungen drehen: Stimmen aus der Politik und Verbraucherschützer machen Vorschläge für Reformen des Personenbeförderungsgesetzes.

Zwar hält sich die Bundesregierung bislang noch bedeckt, doch Autohersteller pumpen massiv Geld in den Zukunftsmarkt der "neuen" Mobilität: VW investiert in den Uber-Angreifer Gett, BMW ist an Scoop beteiligt, General Motors an Lyft, Toyota direkt an Uber. Wen würde es da wundern, wenn schon in naher Zukunft erste Gesetzesentwürfe auftauchten?

 

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