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Bundesgerichtshof urteilt im Markenstreit

23. September 2015

Der Bundesgerichtshof verhandelte heute zwei Markenrechtsfragen: Es ging um die Farbe Rot und einen süßen "Goldbären". Den Streit um das Rot wollte der BGH aber nicht entscheiden.

Süßwarenhersteller Haribo wird 90 Jahre
Bild: picture alliance/dpa

Der jahrelange Markenstreit zwischen den deutschen Sparkassen und der spanischen Santander-Bank um die Farbe Rot geht in eine neue Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg müsse den Fall neu prüfen, hieß es am Mittwoch in Karlsruhe.

Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre etwa 15.000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Seit 2004 ist die Bank auch in Deutschland präsent.

Dem BGH liegt auch noch ein Verfahren vor, in dem es um die Löschung der Farbmarke geht. Das Bundespatentgericht hatte auf Antrag der Santander im Juli die Löschung der Marke für die Sparkassen angeordnet. Diese haben daraufhin Revision beim BGH eingelegt, über die das Gericht noch beraten müsse, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher in Karlsruhe.

Streit um goldenen Bären mit roter Schleife

Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim Bundesgerichtshof dagegen einen klaren Sieg errungen. Das Gericht befand, es bestehe keine Verwechselungsgefahr zwischen der großen Schokoladenfigur von Lindt und den kleinen Gummibären von Haribo. Die Markenrechte des Bonner Süßwarenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy aus Schokolade nicht verletzt, so das Gericht am Mittwoch.

Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen lassen. Der Grund: Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roter Schleife zu sehen.

Lindt vertreibt zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen. Der wies die Klage nun ab.

dk/bea (dpa/afp)

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