Der Bundesgerichtshof verhandelte heute zwei Markenrechtsfragen: Es ging um die Farbe Rot und einen süßen "Goldbären". Den Streit um das Rot wollte der BGH aber nicht entscheiden.
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Der jahrelange Markenstreit zwischen den deutschen Sparkassen und der spanischen Santander-Bank um die Farbe Rot geht in eine neue Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg müsse den Fall neu prüfen, hieß es am Mittwoch in Karlsruhe.
Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre etwa 15.000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Seit 2004 ist die Bank auch in Deutschland präsent.
Dem BGH liegt auch noch ein Verfahren vor, in dem es um die Löschung der Farbmarke geht. Das Bundespatentgericht hatte auf Antrag der Santander im Juli die Löschung der Marke für die Sparkassen angeordnet. Diese haben daraufhin Revision beim BGH eingelegt, über die das Gericht noch beraten müsse, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher in Karlsruhe.
Streit um goldenen Bären mit roter Schleife
Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim Bundesgerichtshof dagegen einen klaren Sieg errungen. Das Gericht befand, es bestehe keine Verwechselungsgefahr zwischen der großen Schokoladenfigur von Lindt und den kleinen Gummibären von Haribo. Die Markenrechte des Bonner Süßwarenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy aus Schokolade nicht verletzt, so das Gericht am Mittwoch.
Marken exklusiv: Wenn zwei sich streiten...
Sind sich Goldbär und Schoko-Teddy zu ähnlich? Über solche Fragen müssen Gerichte entscheiden, wenn Unternehmen in einem Markenstreit vor Gericht ziehen. Wir zeigen besonders erstaunliche Fälle.
Bild: picture-alliance/dpa/W. Bieri
Apfel-Fehde
David gegen Goliath: Der US-Gigant Apple ging gegen das kleine Bonner Café Apfelkind wegen des ähnlichen Logos vor. Der Fall sorgte für publizistischen Wirbel, bis die Amerikaner um ihr Image fürchten mussten und schließlich einlenkten.
Bild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd
Bären-Blues
Beide sind von goldener Farbe, knuffiger Gestalt und süß im Geschmack, doch grün sind sich die Gummibärchen von Haribo und die Schokoladen-Bären von Lindt nicht. Der Schoko-Bär sei zu ähnlich und solle verschwinden, fordert Gummibärchen-Hersteller Haribo. Eine endgültige Gerichtsentscheidung steht noch aus.
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Bilderstürmer
Der TV-Sender Sky hatte seinen Namen schon lange markenrechtlich schützen lassen. Als der Internet-Telefondienst Skype ebenfalls Markenschutz beantragte, gingen die Fernsehleute dagegen gerichtlich vor - und bekamen recht: Es bestehe eine deutliche Verwechslungsgefahr.
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Pudding-Palaver
Der Streit über Kuhflecken im Pudding zog sich über Monate: "Paula" gegen "Flecki", Dr. Oetker gegen Aldi. Ein Gericht entschied: "Paula" hat viele kleine Flecken, "Flecki" nahezu nur einen einzigen, großen. Dr. Oetker gab nach.
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Terz um die Tatze
Die alternative Tageszeitung taz verwendete ihr Logo seit 1979, ließ sich die "tazze" aber nicht schützen. Jahre später kam es mit Jack Wolfskin zum Streit. Der Textilhersteller ließ seine Tatze 1983 ordnungsgemäß als Marke eintragen. Bei Jacken und Rucksäcken bleibt das Markenrecht bei Jack Wolfskin - für Drucksachen hat die Tageszeitung mittlerweile das Markenrecht.
Bild: taz/Jack Wolfskin/Montage DW
Logos mit Tieren
Puma gegen Pudel: Der Sportartikelriese zog gegen einen Hamburger Designer zu Felde, der ein Satire-Shirt herausgebracht hatte. Auf diesem ist der Schriftzug "Puma" durch "Pudel" ersetzt und eine Silhouette des Schoßhündchens in Puma-Pose abgebildet. Laut Urteil ist das Motiv dem Markenlogo von Puma zu ähnlich.
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Exklusive Plastikkerle
Mit oder ohne Noppen auf dem Kopf, auf jeden Fall aber mit Löchern in den Füßen - Lego-Spielzeugfiguren haben einen speziellen Charakter, urteilte das EU-Gericht kürzlich und wies damit eine Klage des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück. Die dänische Firma hatte sich die dreidimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen.
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Knopf im Ohr
Der Knopf sitzt bei Steiff-Tieren in der Mitte des Ohres. Das mag typisch sein - einzigartig ist diese Kennzeichnung aber nicht. Für den Eintrag als EU-Marke reicht das keinesfalls, entschied das EU-Gericht. Der Kunde könne nicht unmittelbar von Knopf auf den Hersteller Steiff schließen.
Bild: picture-alliance/dpa
Farbenlehre gelb
Bereits 2014 siegte der Langenscheidt-Verlag im Streit um die Farbmarke "Gelb". Der Hersteller der Sprachlernsoftware Rosetta Stone darf seine Produkte nicht mehr in einer gelben Verpackung vertreiben, weil der Farbton dem gelben Äußeren der Wörterbücher des Verlags zum Verwechseln ähnlich sieht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck
Farbenlehre blau
Dagegen geht der Streit um den blauen Farbton von Nivea weiter: Das Bundespatentgericht hatte 2013 die von Unilever beantragte Löschung der Farbrechte des Nivea-Produzenten Beiersdorf bestätigt - mindestens 75 Prozent der Bevölkerung müssten den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen, das sei nicht der Fall. Jetzt muss der BGH entscheiden.
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Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen lassen. Der Grund: Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roter Schleife zu sehen.
Lindt vertreibt zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen. Der wies die Klage nun ab.