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Kabinett beschließt Fracking-Gesetz

1. April 2015

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz gebilligt, das die Schiefergas-Förderung regeln soll. Das sogenannte Fracking ist umstritten. Nicht nur die Grünen üben Kritik, auch in der Koalition selbst regt sich Widerstand.

Frackinganlage "Tekton Energy" in Colorado, USA (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Deutsche Rohstoff AG

Kaum ein Umweltthema ist so umstritten wie das Fracking. Wie kontrovers es auch innerhalb der Regierungskoalition gesehen wird, zeigt die Tatsache, dass die Bundesregierung das Gesetz eigentlich schon letzte Woche absegnen wollte. Doch inhaltlich war man sich noch nicht einig. Deswegen legen Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, beide SPD, ihr Gesetzespaket erst jetzt vor.

Kein Verbot für kommerzielles Fracking

Es regelt die Bedingungen, unter denen die Öl- und Gasfördermethode Fracking als Technologie in Deutschland grundsätzlich erlaubt sein soll. Beim so genannten unkonventionellen Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Mit Hilfe von Querbohrungen wird das Gestein großflächig aufgebrochen, so dass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweichen kann.

Laut Gesetzesentwurf soll es zwar ein Verbot für sensible Gebiete, etwa Wasserschutzgebiete, sowie für Bohrtiefen oberhalb von 3000 Metern geben. Grundsätzlich wird eine kommerzielle Gasförderung durch Fracking aber nicht ausgeschlossen. Zunächst soll es aber nur wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen geben, später kann aber eine Expertenkommission für kommerzielle Projekte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aussprechen.

Aktivisten protestieren vor dem Bundeskanzleramt gegen die umstrittene FördermethodeBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Großer Widerstand innerhalb der Union

Doch schon jetzt gibt es Widerstand gegen die geplanten Regelungen. Aus der SPD-Bundestagsfraktion werden Nachbesserungen gefordert und zahlreiche Abgeordnete der Unions-Fraktion drohen sogar mit einer Ablehnung des geplanten Gesetzentwurfs. Sie fordern etwa Änderungen zum Umgang mit Lagerstättenwasser und eine Festlegung auf eine bestimmte Zahl von Bohrungen, orientiert an geologischen Gegebenheiten. "In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig", sagte Andreas Mattfeld, CDU-Abgeordneter und Sprecher der Fracking-Kritiker der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Ein erster Anlauf für eine gesetzliche Fracking-Regelung war bereits 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Bundesregierung aus Sicht einiger Unions-Abgeordneter keinen ausreichenden Wasserschutz boten.

Die Grünen werfen der Regierung vor, mit ihrem aktuellen Gesetzesentwurf den Weg für Fracking im großen Stil zu ebnen."Deutschland braucht ein Frackingverbot", sagte Fraktionsvorsitzender Anton Hofreiter der dpa. Ohne Not wollten der Wirtschaftsminister und die Umweltministerin "das Gesetzespaket durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat peitschen".

Lukrative Chancen für Unternehmen

In der "Rheinischen Post" verteidigte Bundesumweltministerin Hendricks das Vorhaben: "Wir führen strenge Regeln ein, wo bislang keine klaren Regeln galten", so Hendricks. Sie wolle Fracking so weit einschränken, "dass keine Gefahren für Mensch und Umwelt mehr bestehen". Das bereits seit über 50 Jahren praktizierte konventionelle Fracking, bei dem Gas aus sehr tief liegenden Hohlräumen gefördert wird, will die Bundesregierung unter strengen Umweltauflagen weiter erlauben.

In den USA hat die Fördertechnik des debattierten unkonventionellen Frackings zu einem Sinken der Energiepreise geführt. Auch in Deutschland werden Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen vermutet, die den Bedarf über zehn Jahre decken könnten. Unternehmen sehen deswegen lukrative Chancen bei der Förderung. In der Bevölkerung herrschen dagegen viele Bedenken und die Sorge, dass beim Fracking das Grundwasser verseucht werden könnte.

cw/sp (dpa, afp)

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