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Politik

Bundespolizei soll in BAMF-Affäre ermitteln

25. Mai 2018

In der Affäre um die Bremer Außenstelle des Bundesflüchtlingsamtes werden schwere Geschütze aufgefahren: Eine gemeinsame Ermittlungsgruppe soll den Vorwürfen um unrechtmäßig erteilte Asylbescheide nachgehen.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Bremen
Die Bremer Außenstelle des BAMFBild: picture-alliance/dpa/M. Assanimoghaddam

Die Bundespolizei soll eine gemeinsame Ermittlungsgruppe unterstützen, der auch die Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) und das Landeskriminalamt Bremen angehören sollen, wie der Bremer Senat nach einem Krisentreffen von Bund, betroffenen Ländern und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Hansestadt mitteilte. Die in die Kritik geratene Präsidentin der Flüchtlingsbehörde, Jutta Cordt, wollte sich öffentlich nicht äußern. Sie werde am Dienstag im Innenausschuss des Bundestages aussagen, erklärte sie. Nach dem Treffen hieß es, es gebe ein "gemeinsames Interesse an einer schnellen und umfassenden Aufklärung der Vorfälle." Gegen Cordt war im Zuge der Affäre Anzeige erstattet worden.

Bamf-Chefin Jutta CordtBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrcenka

Bericht: Vorschriften absichtlich missachtet

Im April war bekannt geworden, dass die Bremer Außenstelle des BAMF zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt haben soll. Gegen die frühere Leiterin der Behörde in Bremen und fünf weitere Beschuldigte wird deshalb ermittelt.

Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet, wurden 97 Prozent aller Asylanträge, die von zwei hauptbeschuldigten Rechtsanwälten in Bremen eingebracht wurden, positiv entschieden - obwohl die rechtliche Grundlage oft fehlte oder der Antrag nicht gründlich geprüft worden war. Das Magazin beruft sich auf einen internen Bericht des BAMF.

In dem 17-seitigen Papier vom 11. Mai heißt es demnach, die Rechtsanwälte hätten von Januar 2013 bis November 2017 bundesweit für 4568 Asylfälle ein Mandat gehabt. Davon seien allein 1371 Fälle in der Bremer Außenstelle entschieden worden. In der Hansestadt kümmerte sich dem Bericht zufolge nur ein kleiner, exklusiver Kreis um die Fälle der beiden Juristen: Neben der Amtsleiterin auch die fünf beschuldigten Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten demzufolge vor, "bandenmäßig" zusammengearbeitet und "absichtlich Vorschriften missachtet" zu haben. Die Quote von 97 Prozent zugunsten der Antragsteller liege weit höher als in anderen Dienststelle - dort betrage sie etwa 75 Prozent, so der Bericht.

Rückkehr der Berichtspflicht

Als Konsequenz aus der Affäre hat das Bundesinnenministerium dem "Spiegel" zufolge wieder eine Berichtspflicht eingeführt. Demnach müssen regelmäßig die Anerkennungsquoten für die einzelnen Außenstellen nach Berlin gemeldet werden, um Auffälligkeiten zu erkennen. Eine solche Meldepflicht hatte es beim BAMF früher schon gegeben, doch das Innenministerium hatte die ihr unterstellte Behörde 2013 davon befreit - offenbar wegen mangelnder Ressourcen.

Am Mittwoch hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) außerdem entschieden, dass in der Bremer Außenstelle vorerst keine Asylentscheidungen mehr getroffen werden dürfen. Eine Sprecherin seines Ministeriums sagte, aktuell liefen "Schulungen" für die knapp 50 Mitarbeiter. Anfang kommender Woche werde BAMF-Vizepräsident Ralph Tiesler zu einem Gespräch mit ihnen nach Bremen kommen. Dann werde über ihren künftigen Einsatz beraten.

rk/uh (afp, dpa, kna, "Spiegel")

 

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