Bundesrat besiegelt Atomausstieg
8. Juli 2011Deutschlands Abkehr von der Atomwirtschaft ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag ließ auch die zweite Parlamentskammer, der Bundesrat, das neue Gesetz zur Energiewende am Freitag (08.07.2011) passieren. Nach dem neuen Gesetz müssen bis zum Jahr 2022 stufenweise alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden.
Damit ist auch das sofortige Aus für die acht ältesten Atommeiler endgültig. Sie waren bereits im März im Rahmen des Moratoriums der Regierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima vom Netz genommen worden.
Stillgelegte Meiler werden zurückgebaut
Die Bundesnetzagentur soll aber bis September entscheiden, ob einer der Meiler für den Fall von Strom-Engpässen bis 2013 in Bereitschaft bleibt. Alle anderen stillgelegten Kernkraftwerke sollen zurückgebaut werden.
Mit dem Beschluss des Bundesrates, in dem die Länder vertreten sind, wird die von Union und FDP erst Ende vergangenen Jahres beschlossene AKW-Laufzeitverlängerung wieder zurückgenommen. Den noch in Betrieb befindlichen Meilern werden feste Daten zugeordnet, bis wann sie vom Netz gehen müssen.
Termine festgelegt
Die Reihenfolge sieht so aus: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg II, 2021 Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C sowie 2022 Isar II, Neckarwestheim II und Emsland.
Mehrere Redner würdigten im Bundesrat die Besiegelung des Atomausstiegs als historisches Ereignis. Der breite politische Konsens sei durch den radikalen Kurswechsel der Bundesregierung möglich geworden, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der zur Zeit dem Bundesrat vorsitzt.
Keine Steurvorteile bei Häusersanierung
Allerdings stoppte die Länderkammer das Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung. Es gehört zu dem umfangreichen Gesetzespaket, mit dem im Gegenzug zum Atomausstieg die Energiewende vollzogen werden soll.
Die im Bundesrat versammelten Regierungschefs der Länder kritisierten, durch die geplante steuerliche Förderung bei der Sanierung und Dämmung von Wohnhäusern entstünden den Ländern Mindereinnahmen in Milliardenhöhe. Anders als in dem Gesetzentwurf vorgesehen, solle der Bund für einen finanziellen Ausgleich sorgen, forderten sie.
Energieschlappe
Damit hat die Bundesregierung in ihrem Energiepaket eine Schlappe erlitten. Die steuerliche Absetzbarkeit war das einzige Gesetz, bei dem die Länder ausdrücklich zustimmen mussten.
Allerdings können Bundesregierung oder Bundestag nun ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen, um die Hilfen für die Gebäudesanierung doch noch auf den Weg zu bringen.
Wie erwartet passierten die übrigen Energiegesetze die Länderkammer ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses: Dazu gehört auch die Förderung des Ökostroms sowie der beschleunigte Netzausbau.
Diese Kernpunkte der Energiewende haben damit die letzte politische Hürde genommen. Jetzt muss nur noch der Bundespräsident prüfen, ob die Gesetze verfassungsgemäß zustande gekommen sind.
Autorin: Eleonore Uhlich (dpa, rtr, afp)
Redaktion: Ursula Kissel