Kein Geld mehr für rechtsextreme Parteien
7. Juli 2017"Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen." Artikel 21 des Grundgesetzes wird nun durch diesen Satz ergänzt.
Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts
Bund und Länder folgen mit ihrer Initiative einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten im Januar ein Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber dennoch als verfassungsfeindlich eingestuft. Das Gericht hatte angeregt, dass die Verfassung geändert werden könne, um derartige Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Eine Million weniger pro Jahr
Der Bundesratsentscheid ist allerdings erst ein erster Schritt. Über einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung muss dann jeweils auf Antrag von Bund und Ländern das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Derzeit erhält die NPD mehr als eine Million Euro pro Jahr.
Bundesratspräsidentin Malu Dreyer sagte: "Wir wollen unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte schützen".
fab/stu (dpa, epd, rtr, afp)