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Politik

Bundesrat für Verbot von "Konversionstherapien"

17. Mai 2019

Homosexualität ist keine Krankheit. Die Bundesländer wollen daher entsprechende "Therapien" vom Bund verbieten lassen. Das Bundesgesundheitsministerium denkt bereits über angemessene Strafen nach.

Gay Lesbisch Hand in Hand Homosexualität Frauen Symbolbild
Bild: Getty Images/D. Silverman

Der Bundesrat fordert ein Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle. Die Bundesregierung solle auch Strafen für Anbieter sowie Schadenersatzansprüche für Betroffene prüfen, heißt es in einem Appell, den die Länderkammer beschloss. Demnach sollten sogenannte Homoheiler und ihre Organisationen auch keine öffentlichen Gelder oder medizinische Vergütungen mehr erhalten.

Schwere psychische Schäden

Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP) begrüßte den Beschluss: "Die Bundesländer setzen damit ein klares Zeichen, dass die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit nicht akzeptabel ist." Dirk Behrendt, Berliner Justizsenator, lobte den Beschluss ebenfalls und warnte vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen als Folge der "wirren Behandlungsmaßnahmen". Auch auf Twitter äußerte sich der 47-jährige zum Thema: 

Behrendt kritisierte weiter, dass manche förmlich versuchten, gegen Homosexualität anzubeten. Auch gebe es Extremfälle von Exorzismus in Deutschland. Kritik übte der Grünen-Politiker zudem an jüngeren Aussagen eines leitenden Priesterausbilders des Erzbistums Köln. Dieser hatte vor Studenten gesagt, dass Homosexualität nicht angeboren sei, sondern "Folge einer psychologischen (Fehl)entwicklung". Zur "inneren Heilung" gebe es "Therapien und Männer, die sie erfolgreich bestanden haben", zitierte die Süddeutsche Zeitung aus dem Redemanuskript eines im Januar gehaltenen Vortrags. Das Erzbistum hatte sich von den Äußerungen bereits distanziert, der Ausbilder um Entschuldigung gebeten.

Verbot bereits auf dem Weg

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die vermeintlichen Therapien unterbinden. Er setzte im April eine Fachkommission ein, die Vorschläge machen soll, wie genau ein solches Verbot eingeführt werden kann. Das Gremium soll seinen Abschlussbericht im Herbst vorlegen. Noch fraglich sei ein angemessenes Strafmaß, hatte Spahn im Februar gesagt. Die damals diskutierte Geldbuße von 500 Euro hielt er für "nicht übermäßig abschreckend".

Konversions- oder Reparationstherapien zielen darauf ab, schwule und lesbische Menschen von ihrer sexuellen Orientierung zu "heilen". In der Fachwelt werden sie abgelehnt, der Weltärztebund nennt sie eine "ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit und Menschenrechte" der behandelten Menschen.

pb/stu (dpa, kna, afp)