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Prostitutionsgesetz gescheitert

20. September 2013

Der rot-grün dominierte Bundesrat hat das geplante Gesetz gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel gestoppt. Die Länderkammer hielt die Pläne der Bundesregierung für unzureichend.

Junge Frau in aufreizender Kleidung spricht jemanden in einem Auto an (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance / rolf kremming

Damit ist das neue Gesetz vorerst gescheitert. Denn die Legislaturperiode des Bundestages endet nach der Wahl am Sonntag, und Bund und Länder können bis dahin nicht mehr nach einem Kompromiss suchen. Für das Gesetzesvorhaben wäre daher ein komplett neuer Anlauf erforderlich, wenn es doch noch umgesetzt werden soll.

Um Zwangsprostitution in Deutschland einzudämmen wollte die schwarz-gelbe Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel das Gewerberecht ändern. Bordellbetreiber sollten künftig unter anderem schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes eingehend überprüft werden.

Auch sollte als Menschenhändler bestraft werden, wer die Notlage seiner Opfer ausnutzt, um diese zu Bettelei oder Straftaten zu verleiten. Darüber hinaus waren Auflagen zum Schutz der Prostituierten geplant. Zudem sollte Menschenhandel zum Zweck des Organhandels ausdrücklich unter Strafe gestellt werden.

Die von SPD, Grünen und Linken geführten Länder kritisierten die Pläne, mit denen eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden sollte, jedoch als unzureichend.

Nach EU-Angaben ist die Zahl der Opfer von Menschenhandel in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut Schätzungen gab es allein in den Jahren 2008 bis 2010 in der EU mehr als 23.000 Betroffene. Mehr als zwei Drittel sind Frauen. Die meisten von ihnen werden zur Prostitution gezwungen.

uh/mm (dpa,afp)

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