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Bundesrat legt im NPD-Verbotsverfahren nach

28. August 2015

Die rechtsextremen Ausschreitungen in Heidenau seien ein weiterer Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD - so argumentieren die Bundesländer in Karlsruhe. Die Partei bedroht auch Lokalpolitiker massiv.

Asylgegner protestieren gegen Flüchtlinge in Heidenau (Archivbild: dpa)
Von der NPD befeuert: Asylgegner protestieren gegen Flüchtlinge in Heidenau (21.08.2015)Bild: picture-alliance/dpa/M. Förster

Der Bundesrat hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitere Beweisunterlagen im NPD-Verbotsverfahren eingereicht. Der 140 Seiten umfassenden Schriftsatz soll unter anderem belegen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgeht. Die rechtsextreme Partei spreche Flüchtlingen die Menschenwürde ab, schüchtere sie ein und wende Gewalt an, so der Bundesrat.

Beispiele seien Vorfälle in Dresden im Juli und im sächsischen Heidenau im August. Anschläge auf Asylbewerberheime seien eine konsequente Umsetzung der NPD-Ideologie, "eine ausschließlich rassisch definierte Volksgemeinschaft" zu verwirklichen.

Drohungen gegen Andersdenkende

In bestimmten Gegenden im Osten Deutschlands beeinträchtige die NPD demokratische Prozesse. Die Partei schaffe eine "Atmosphäre der Angst" und halte politisch Andersdenkende davon ab, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren. Als Beleg dafür nennt das Papier Drohungen gegen Bürgermeister und andere Lokalpolitiker sowie Angriffe auf Kundgebungen politischer Gegner in mehreren Bundesländern.

Mit dem Schriftsatz antwortet der Bundesrat auf eine Bitte Karlsruhes um weitere Unterlagen. Zuvor hatte die Länderkammer bereits Nachweise zur Abschaltung der V-Personen auf der Führungsebene der NPD vorgelegt. Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der Partei beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach den Ausschreitungen in Heidenau waren die Rufe nach einem NPD-Verbot wieder lauter geworden.

jj/fab (dpa, afp, epd)

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