Bundesregierung billigt Enteignungs-Gesetz
18. Februar 2009Dieses neue Gesetz soll aber nur im äußersten Notfall gelten - nämlich dann, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen gescheitert sind. Der Staat könnte sich z.B. für eine Kapitalerhöhung stark machen. Auch so kann er die Kontrollmehrheit bekommen.
Konkret geht es um den schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE). Das Gesetz ist auf dieses Institut zugeschnitten. Die HRE hatte sich über ihre Tochter, die Depfa-Bank, so schwer in die Bredouille gebracht, dass nur zwei Alternativen übrig bleiben: entweder Insolvenz oder Enteignung als letzte Rettungsmaßnahme.
Bund will Kollaps der HRE verhindern
Die Bank pleite gehen zu lassen, sei unverantwortlich, so Unionsfraktionsvize Michael Meister. Der Zusammenbruch der HRE könnte größere Schockwellen auslösen als der Kollaps des US-Instituts Lehmann Brothers. "Bei der HRE wäre es in der Dimension noch größer als das, was wir bei Lehman erlebt haben". Experten befürchten schwere Folgen für das Finanzsystem. Im übrigen will der Bund die Steuergelder retten, die er bereits in die HRE hineingepumpt hat - das sind inzwischen 100 Milliarden Euro. Bei einem vollständigen Zusammenbruch wäre das Geld verloren.
Nun gibt es also ein Enteignungsgesetz, aber noch ist nicht sicher, ob der Staat wirklich diese letzte Reißleine zieht. Die Entscheidung muss bis Ende Juni fallen, und dann hat der Gesetzgeber bis Oktober Zeit, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Sie ist nötig, wenn eine Verstaatlichung ansteht.
Aktionäre erhalten Entschädigung
Sollte dieser Fall eintreten, müssen die Aktionäre entschädigt werden. Aber wieviel bekommen sie dann noch? Bei börsennotierten Banken wie der HRE richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Aktienkurs der letzten zwei Wochen, bevor die Entscheidung zur Verstaatlichung gefallen ist. Wenn es Streit gibt über die Höhe der Entschädigung, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH).
Sollte der Bund die HRE übernehmen, bleibt er nur so lange Eigentümer, bis das Unternehmen stabilisiert ist. Dieses Instrument steht also nicht auf Dauer zur Verfügung. Danach soll die Bank wieder privatisiert werden. Und dann haben die enteigneten Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien bevorzugt zurückzukaufen.
Opposition und Wirtschaft üben Kritik
FDP-Chef Guido Westerwelle hat das Verstaatlichungsgesetz scharf kritisiert. Enteignung, das sei "Sozialismus, aber nicht soziale Marktwirtschaft". Damit würde der Standort Deutschland "beschädigt" und gegenüber ausländischen Investoren ein "abschreckendes Signal" ausgesandt. "Hundert Konjunkturpakete können nichts bewirken, wenn ein einziges Enteignungsgesetz die Investoren aus Deutschland vertreibt", sagte Westerwelle in einer Erklärung.
Gegenwind kommt auch von den großen Wirtschaftsverbänden. Sie halten gar nichts von den Plänen der Regierung, die Enteignung von Banken als letzte Rettungsmaßnahme rechtlich möglich zu machen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, sagte, die Verstaatlichung sei ein Tabubruch. Und der Präsident des Bundes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Peter Keitel, fügte hinzu:"Mit einer Enteignung gehen die ordnungspolitischen Grundsätze über Bord". Solche Maßnahmen zerstörten "das Vertrauen von in- und ausländischen Investoren in den Standort Deutschland nachhaltig".
Steinbrück verteidigt Enteignungsgesetz
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sieht keinen anderen Ausweg, den Einfluss des Staates auf die angeschlagene HRE zu sichern. Wenn Gespräche mit den Aktionären keinen Erfog bringen, dann müssten sie eben enteignet werden. Es gehe nicht um ideologische Grundsatzdebatten, so Steinbrück. Der Staat brauche eine Möglichkeit, auf das Unternehmen Einfluss zu nehmen, wenn allein der Steuerzahler die Bank mit 87 Milliarden Euro stütze.
Vor allem die Union hatte Steinbrücks Pläne kritisiert. Und sie hat sich in Teilen durchgesetzt. Ursprünglich hatte Steinbrück nämlich noch schärfere Einschnitte bei den Aktionärsrechten vorgesehen. Außerdem trägt das Gesetz jetzt offiziell den eher harmlos klingenden Namen "Rettungsübernahmegesetz" - und nicht Enteignungsgesetz. (cd)