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Politik

Bundesregierung verschärft Einbürgerungsregeln

17. April 2020

Wie bekommt man einen deutschen Pass? In der Regel muss ein Ausländer acht Jahre hierzulande gelebt haben. Künftig ist auch Ehrlichkeit ein wichtiges Kriterium, um solch ein Dokument zu erhalten. Lügner werden bestraft.

Einbürgerung in Deutschland
Bild: picture-alliance/dpa/J. Wolf

Zuwanderern, die bei der Einreise nach Deutschland falsche Angaben zu Namen oder Herkunftsland gemacht haben, soll die Einbürgerung erschwert werden. Aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums geht hervor, dass die unter einer falschen Identität hierzulande verbrachte Zeit künftig nicht mehr angerechnet werden soll.

Das ist insofern von Bedeutung, weil ein Ausländer oder eine Ausländerin in der Regel erst acht Jahre lang in der Bundesrepublik gelebt haben muss, bevor ein deutscher Pass beantragt werden kann. "Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen. Sie schafft sonst Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiert rechtstreues Verhalten und untergräbt damit die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit", heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf.

Verschleierung wegen drohender Abschiebung

Für eine Verschleierung der wahren Identität oder Herkunft kann es verschiedene Gründe geben: So ist eine Abschiebung kaum möglich, wenn der Betreffende keine Papiere hat und sein Heimatland unbekannt ist. Zudem unterscheiden sich die Chancen für Asylbewerber auf Schutz in Deutschland je nach Herkunftsland erheblich.

Ein Zuwanderer bemüht sich in Rheinland-Pfalz um eine Aufenthaltsgenehmigung (Archivbild) Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass sogenannte Identitätstäuscher weder eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis noch anschließend eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Diese wiederum ist erforderlich, um eingebürgert zu werden. Demnach soll die "Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit als zwingende Voraussetzung auch im Aufenthaltsrecht für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis" festgeschrieben werden.

Auch Kinder betroffen

Ein weiterer Passus, der verändert wird, betrifft Kinder von "Identitätstäuschern". Bisher erhalten in Deutschland geborene Kinder zweier ausländischer Elternteile in der Regel ab Geburt den deutschen Pass, falls ein Elternteil schon acht Jahre hier gelebt hat. Falls sich jedoch herausstellen sollte, dass ein Elternteil die Behörden hinsichtlich seiner Identität getäuscht hat, sollen auch die Kinder des Paares rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Das soll wohl aber nur für Kinder im Alter bis zu fünf Jahren gelten. Weitere Ausnahmen sind zum Beispiel die Verwandtschaft mit einem deutschen Elternteil. Zudem darf kein Kind staatenlos werden.

Geplant ist außerdem, dass Menschen, die hierzulande Asyl oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, in der Regel nicht mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen. Dies trifft auf ungefähr ein Viertel aller Asylbewerber in Deutschland zu.

se/sam (dpa, afp)

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