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Politik

Berlin warnt Türkei-Reisende vor "Like"-Button

23. Oktober 2018

Das Auswärtige Amt hat deutsche Reisende in der Türkei zur Vorsicht bei der Nutzung sozialer Netzwerke aufgerufen - denn schon Kleinigkeiten können zu Anklagen und mehrjährigen Haftstrafen führen.

Die Süleymaniye-Moschee in Istanbul
Die Süleymaniye-Moschee in IstanbulBild: picture-alliance/dpa/R. Witschel

In einer aktualisierten Fassung seiner Reisehinweise rät das Auswärtige Amt Türkei-Reisenden, große Vorsicht in sozialen Netzwerken walten zu lassen. Im Einzelfall sei bereits das Teilen oder "Liken" regierungskritischer Beiträge Anlass für ein Strafverfahren wegen "Präsidentenbeleidigung" und anderer Delikte, schrieb das Amt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass auch nicht-öffentliche Kommentare "etwa durch anonyme Denunziation" an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet würden.

Im Falle einer Verurteilung wegen "Präsidentenbeleidigung" oder "Propaganda für eine terroristische Organisation" riskierten Betroffene mehrjährige Gefängnisstrafen. Dabei drohe eine Strafverfolgung schon bei Äußerungen, "die nach deutschen Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind". Auch bei Einreiseverweigerungen sei "ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschließen", betonte das Amt und erinnerte: "In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert."

Wer Präsident Recept Tayyip Erdogan beleidigt, risikert GefängnisstrafenBild: Reuters/T. Berkin

Das Auswärtige Amt hatte seine Reisehinweise für die Türkei vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung seit dem Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan 2016 sowie der Inhaftierung mehrerer Deutscher mehrfach verändert. Dies sorgte auch für Konflikte zwischen den Regierungen in Ankara und Berlin, weil die Hinweise aus türkischer Sicht zu scharf ausgefallen waren. Der Tourismus ist in der Türkei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

In den aktualisierten Reisehinweisen heißt es weiterhin, es sei in der Türkei "von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen". Betroffen von den Maßnahmen der türkischen Behörden seien dabei in erster Linie - "aber nicht ausschließlich" - deutsche Staatsbürger mit engen privaten und persönlichen Verbindungen in die Türkei und Menschen mit deutscher sowie türkischer Staatsangehörigkeit.

stu/nob (afp, auswaertiges-amt.de)
 

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