Bundestag billigt verschärfte EU-Asylregeln
27. Februar 2026
Der Bundestag hat den Weg für die umstrittenen neuen Asylregeln freigemacht. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition setzte das Parlament die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht um.
Mit GEAS wollen die Staaten der Europäischen Union ihre Asylsysteme vereinheitlichen. Die bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft treten.
Die beiden jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwürfe enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland. Die neuen Regeln müssen noch durch den Bundesrat, wobei nur einer der beiden Entwürfe einer ausdrücklichen Zustimmung der Länderkammer bedarf.
Verfahren an Außengrenzen und in Drittstaaten
Die Reform beinhaltet unter anderem Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, zur Erfassung von Schutzsuchenden und zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und Haftmöglichkeiten. Auch sollen Migranten in Drittstaaten, also Länder außerhalb der EU, geschickt und Asylverfahren dorthin verlagert werden können.
Änderungen betreffen zudem das sogenannte Dublin-Verfahren, das regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist. Außerdem gibt es einen neuen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Ländern.
Insgesamt solle die Reform dazu dienen, die Migration in der EU zu begrenzen, zu steuern und zu ordnen, teilte das Bundesinnenministerium mit. Unter anderem sind dazu für Asylverfahren, auch an den Außengrenzen, einheitliche Regeln vorgesehen. Internationaler Schutz soll ebenfalls nach gleichen Kriterien gewährt werden. Ziel sind schnellere Verfahren.
Überdies wollen die EU-Staaten Flüchtlinge in bestimmten Fällen direkt von einer Außengrenze aus abschieben, wenn ihnen kein Schutz gewährt wird. Beim Solidaritätsmechanismus geht es darum, dass alle EU-Länder ihren Anteil an der Aufnahme von Geflüchteten leisten.
Umsetzung der Regeln in Deutschland
Deutschland hat nur auf dem Luft- und Seeweg EU-Außengrenzen, daher kommen die neuen Außengrenzverfahren nur in diesen zahlenmäßig eher unbedeutenden Bereichen zur Anwendung. Über den Solidaritätsmechanismus muss die Bundesrepublik in diesem Jahr zunächst keine zusätzlichen Menschen aufnehmen, weil sie in den vergangenen Jahren im europäischen Vergleich viele Flüchtlinge aufgenommen hat.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gehört zu den Vorreitern, wenn es um Ansätze geht, Schutzsuchende in Drittstaaten zu bringen. Jüngst hat die EU beschlossen, dass Geflüchtete auch in solche Staaten abgeschoben werden können, zu denen sie keinen Bezug haben.
Abschiebung aus "Sekundärmigrationszentren"
In den beiden Gesetzentwürfen steckt auch das Modell sogenannter Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder für deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln ein anderer Staat zuständig ist. Nach Abschluss ihres Verfahrens in Deutschland sollen Betroffene direkt aus den Zentren in den für sie zuständigen Staat abgeschoben werden. Die Einrichtungen wären von den Bundesländern umzusetzen.
Dobrindt hatte die Erwartung formuliert, dass jedes Land ein Sekundärmigrationszentrum errichtet. Eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur ergab im Vorfeld der Bundestagsentscheidung jedoch, dass nicht alle diesem Wunsch folgen wollen.
So erklärten etwa Thüringen und Hessen, keine dahingehenden Pläne zu haben. Baden-Württemberg und Sachsen zeigten sich hingegen offen. Andere Länder verwiesen darauf, zunächst den Abschluss des Gesetzesverfahrens abwarten zu wollen. Brandenburg und Hamburg hatten als einzige Länder bereits vor einem Jahr sogenannte Dublin-Zentren eingerichtet, die noch Dobrindts Amtsvorgängerin Nancy Faeser als Möglichkeit eingeführt hatte.
Zu den neuen Regeln gehört darüber hinaus, dass Asylbewerber künftig nach drei statt nach sechs Monaten Aufenthalt Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Im Blick sind dabei vor allem Menschen mit einer Bleibeperspektive in Deutschland. Ausgenommen sind Schutzsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle und Menschen, die im Asylverfahren zum Beispiel ihre Identität verschleiern. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD bereits darauf verständigt, Arbeitsverbote für Flüchtlinge auf maximal drei Monate zu reduzieren.
Kritik von Opposition, Kirchen und Menschenrechtlern
Die Grünen und die Linke sehen die Verschärfungen des Asylrechts kritisch. Auch Flüchtlings-, Menschen- und Kinderrechtsorganisationen sowie die Kirchen hatten zum Beispiel davor gewarnt, dass künftig reihenweise Geflüchtete in zumindest zum Teil geschlossenen Zentren quasi inhaftiert werden könnten. Die Kritiker befürchteten eine neue Form von De-facto-Haft, die auch Familien mit Kindern treffen könne.
Im Gesetzesverfahren gab es dazu noch einmal Änderungen. So soll für Familien mit Kindern die Aufenthaltspflicht in den neuen Zentren nur für maximal sechs Monate gelten. Und es wurde noch einmal betont, dass Kinder nur in absoluten Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen in die neue Asylverfahrenshaft genommen werden dürfen.
gri/haz (afp, kna)