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Politik

Verbesserungen für Behinderte

1. Dezember 2016

Künftig sollen behinderte Menschen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und mehr Vermögen trotz staatlicher Zuwendungen behalten dürfen. Dafür hat der Bundestag das so genannte Bundesteilhabegesetz geändert.

Rollstuhlfahrer im Bundestag bei der Debatte zum Bundesteilhabegeset
Rollstuhlfahrer im Bundestag bei der Debatte zum BundesteilhabegesetzBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung Behinderter zu stärken. So soll die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. Unter anderem sollen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten dürfen als bisher. Aktuell sind es 2600 Euro. Künftig könnten es zunächst 25.000 Euro sein, ab 2020 bis zu 50.000 Euro. Das Einkommen des Lebenspartners soll zudem ab 2020 nicht mehr angerechnet werden. Die gegenwärtige Anrechnung von Ersparnissen und Einkommen führt derzeit zu großen Härten und stellt Behinderte teilweise schlechter als Hartz-IV-Empfänger.

Auch sollen Menschen mit Behinderungen bundesweit mehr Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. So sieht der Entwurf vor, mehr Geld für behinderte Menschen in Werkstätten auszugeben und künftig bundesweit Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die behinderte Menschen einstellen, zu vergeben. Die Beantragung von Leistungen soll einfacher und die Beratung verbessert werden. Verschoben wurde die Absicht, die Voraussetzungen für die Leistungen neu zu bestimmen, nachdem Behindertenverbände massiv gegen drohende Einschränkungen protestiert hatten. Der Entwurf war im parlamentarischen Verfahren noch einmal stark überarbeitet worden.

Nahles zeigt sich zufrieden

Das Bundesteilhabegesetz sei "ein großer mutiger Schritt und nichts Geringeres als ein Systemwechsel", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin. Es sei ein gutes Fundament. "Das wir da noch viele Baustellen haben, ist doch klar", so Nahles. Die Ministerin betonte, das Gesetz stehe "in einer Reihe wichtiger politischer Wegmarken auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft". Es sei sehr positiv, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs so viele Vertreter von Behindertenverbänden beteiligt gewesen seien.

Bundesarbeitsministerin Nahles ist zufrieden mit der GesetzesänderungBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Die Opposition übte scharfe Kritik. Das Gesetz verdiene seinen Namen nicht, meinte etwa der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch. Der Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, ein modernes Teilhabegesetz zu schaffen, sei nicht eingelöst werden. Die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe gelinge nur in Ansätzen. Auch könnten viele Schwerbehinderte ihre Lebensform nach wie vor nicht frei wählen und "könnten in ein Heim gesteckt werden". Die Assistenz etwa beim Theaterbesuch oder Kino werde gepoolt, das heißt, das Leistungen gebündelt werden und mehrere Behinderte sie sich teilen müssen, so Bartsch.

"Das Gesetz ist ein Anfang, mehr nicht", so die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt. Die Grünen-Politikerin betonte, die UN-Behindertenrechtskonvention werde damit nicht umgesetzt. Aufgabe sei es gewesen, ein Haus zu bauen. Entstanden sei aber eine Garage. Es enttäusche die Erwartung vieler Menschen, die sich viele Verbesserungen erhofft hätten.

Die Verbände hingegen begrüßten das Gesetz im Grundsatz. Es sei ein wichtiger Schritt, dass die Eingliederungshilfe herausgelöst werde, so Caritas-Präsident Peter Neher. Es sei positiv, dass das Arbeitsministerium Länder, Kommunen und Verbände beteiligt habe. Die Arbeiterwohlfahrt erklärte, es sei erfreulich, dass im parlamentarischen Verfahren viele Kritikpunkte der Verbände angenommen worden seien.

Peter Neher Präsident des Deutschen Caritasverbands begrüßt die NeuerungenBild: picture-alliance/dpa/R. Jensen

In Deutschland leben derzeit etwa 10,2 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, davon sind rund 7,5 Millionen schwerbehindert. Ungefähr 700.000 Menschen beziehen Eingliederungshilfe. Am 16. Dezember stimmt der Bundesrat über das Gesetz ab.

cgn/qu (afp, dpa, epd, kna)

 

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