Bundestag beschließt schärferes Asylrecht
19. Mai 2017Abgelehnte Asylbewerber dürfen künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abgeschoben werden. Der Bundestag verabschiedete dazu einen umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Sogenannte ausreisepflichtige "Gefährder", abgelehnte Asylbewerber, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, können durch das neue Gesetz leichter in Abschiebehaft genommen oder per Fußfessel überwacht werden.
Zudem wird Abschiebehaft künftig auch möglich, wenn nicht gesichert ist, dass die Abschiebung innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert. Darüber hinaus erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) das Recht, Mobiltelefone, Tablets und Laptops von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um ihre Identität zu überprüfen.
Gesetzesvorlage vor Abstimmung weiter verschärft
Wer falsche Angaben über seine Identität macht, muss mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Das gleich gilt für Migranten, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, aber nicht freiwillig ausreisen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Auf das Gesetzespaket hatten sich Bund und Länder bereits im Februar grundsätzlich verständigt. Die Koalition hatte jedoch am Mittwoch im Innenausschuss noch weitere Verschärfungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Dabei geht es unter anderem um Regelungen, die verhindern sollen, dass Migranten durch die missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft, ein Aufenthaltsrecht erlangen. Zudem wurde der Datenabgleich mit anderen Staaten für das Bundeskriminalamt (BKA) erleichtert.
Scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbänden
Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände und die Opposition kritisierten die erneute Verschärfung des Asylrechts als einem Angriff auf die Grundrechte von Schutzsuchenden. Die Bundesregierung baue durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen, erklärte Maria Scharlau von Amnesty International. Die Regelungen zu Smartphones bedeuteten "massive Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen", ohne dass dies an strenge Bedingungen geknüpft sei.
"Dieses Gesetz baut Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um", erklärte Pro Asyl in Berlin. Die Organisation kritisierte unter anderem eine Vermischung von Ausländerrecht und Strafrecht. Der Sozialverband AWO kritisierte, durch die Verschärfungen würden Schutzsuchende immer weiter entrechtet. Caritas-Präsident Peter Neher rügte, das Gesetz sei unverhältnismäßig, einseitig und stelle Flüchtlinge unter den Generalverdacht der Identitätsverschleierung.
De Maizière weist Kritik zurück
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie Abgeordnete von Union und SPD verteidigten das neue Gesetz. "Unsere Linie ist klar: Hilfe und Integration bei den Schutzbedürftigen, Härte und Rückführung bei den nicht Schutzbedürftigen und insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen", erklärte de Maizière. So sei es nicht hinnehmbar, "dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben", in der Hoffnung, so einer Abschiebung zu entgehen.
ww/nin (afp, dpa, rtr)