Bundestag billigt Banken-Enteignungsgesetz
20. März 2009Mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD im Bundestag wurde das Gesetz mit dem monströsen Namen "Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz" verabschiedet. FDP und Linke stimmten dagegen. Die Grünen enthielten sich der Stimme. Insgesamt votierten 379 Parlamentarier dafür, 107 dagegen. Es gab 46 Enthaltungen. Der Bundesrat soll der Vorlage Anfang April endgültig zustimmen.
Die FDP spricht von Unfreiheit
Scharfe Kritik kam vor allem von der FDP. Deren Finanzexperte Rainer Brüderle sagte in der Schlussdebatte, damit breche die Bundesregierung ein Tabu und torpediere den Schutz privaten Eigentums. Das Gesetz komme einem Schlag gegen die soziale Marktwirtschaft gleich und bedeute Unfreiheit.
Auch die Linke hat Bedenken. Fraktionschef Gregor Gysi verlangte, gesetzlich festzuschreiben, dass die Immobilienbank mit Sitz in München nach der notwendigen Verstaatlichung nur wieder privatisiert werden darf, wenn die eingesetzten Staatsgarantien mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Von Seiten der SPD sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl, niemand in der Bundesregierung glaube, dass der Staat der bessere Banker sei. Doch benötige der Bund die hundertprozentige Kontrollmehrheit, um die Bank zu stabilisieren.
Insolvenz soll vermieden werden
Das Gesetz soll allerdings nur dann angewendet werden, wenn die Verhandlungen mit dem amerikanischen Großaktionär Christopher Flowers nicht zu einer Übereinkunft führen. Die Bundesregierung will damit eine Insolvenz vermeiden und ihre bereits gewährten staatlichen Garantien in Höhe von 87 Milliarden Euro sichern. Eine Pleite der Bank soll vor allem wegen ihrer Bedeutung für den deutschen Pfandbriefmarkt abgewendet werden. Insgesamt hat die Bank bereits mehr als 100 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften in Anspruch genommen. Ohne diese wäre sie bereits zusammengerochen.
Bis Ende Juni befristet
Das neue Gesetz soll nur bis Ende Juni 2009 gültig sein. Zudem heißt es darin, eine Enteignung komme nur als letzte Möglichkeit in Betracht. Sie solle nur erlaubt sein, wenn sie zur Sicherung der Finanzmarktstabilität erforderlich sei und andere wirtschaftlich zumutbare Lösungen nicht mehr zur Verfügung stünden.
Verhandlungen mit Großaktionär Flowers
Die Bundesregierung setzt weiter auf Verhandlungen mit dem Großaktionär Christopher Flowers über einen Preis für dessen Anteile. Bisher waren die Gespräche nicht erfolgreich.
Nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist der Bund nicht in der Lage, Preise zu bezahlen, die nicht den "marktüblichen Werten" entsprächen. Die Regierung müsse darauf achten, wie sie mit dem Geld des Steuerzahlers umgehe, betonte die Kanzlerin.
Flowers hält knapp ein Viertel der HRE-Anteile, die ursprünglich rund eine Milliarde Euro wert waren. Agenturberichten zufolge verlangt der Investor einen Betrag von drei Euro je Aktie. An der Börse beendete die Hypo Real Estate-Aktie den Handel am Freitag bei einem Kurs von 88 Cent. (uh/ako/fw/dpa/ap/afp/rtr)